STADTGEBIETSFLÄCHE Die Berliner St. hat sich im Verlaufe von über sieben Jahrhunderten außerordentlich vergrößert, und zwar um mehr als das 1 200fache: von etwa 70 ha im 13. Jh. (= 0,70 km²) auf 89 141 ha 1999 (= 891,41 km²). Die Stadtgrenzen haben heute einen Umfang von 234 km; die größte Ausdehnung in ost-westlicher Richtung beträgt 45 km, die größte Nord-Süd-Ausdehnung 38 km. Die bebaute St. liegt 31 bis 70 m über dem Meeresspiegel. Als das ursprüngliche Stadtgebiet Stadtgründung und frühe Stadtentwicklung) gilt das Siedlungsgebiet um die Nikolaikirche/Nikolaiviertel sowie jenes auf beiden Seiten der Spree am Mühlendamm/Molkenmarkt und an der Petrikirche. Die Doppelsiedlung wurde ab etwa Mitte des 13. Jh. zunächst von Wällen mit eingerammten Palisaden, später von einem Mauerring und doppeltem Wassergraben umgeben (Mittelalterliche Stadtmauer). Auf der Berliner Seite umschloß diese Stadtmauer eine Fläche von ca. 47 ha, auf Cöllner Seite etwa 23 ha. Auf dieses Areal, das in etwa dem Zentrum des heutigen Bezirks Mitte entspricht, blieb die städtische Entwicklung Alt-Berlins und Alt-Cöllns bis zum Ende des 16. Jh. begrenzt. Die Vergrößerung der St. erfolgte in mehreren großen "Schüben". Im Zuge des Ausbaus der Residenzstadt nach Überwindung der Folgen des Dreißigjährigen Krieges begann unter Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-1688, Kfst. ab 1640 ) die planmäßige Anlage neuer Städte innerhalb und außerhalb der Festungsanlage (Fortifikation). Während die innerhalb der Festungswerke auf Cöllner Seite entstandene kleine Siedlung "Neukölln am Wasser" (19 ha) dem Rat von Cölln unterstand und keine städtische Selbständigkeit erlangte, bildete sich, gleichfalls innerhalb der Fortifikation, zwischen der Linden-Allee und dem Spittelmarkt auf dem Cölln vorgelagerten sumpfigen Werder seit 1658 eine neue Vorstadtsiedlung, die, als erste barocke Neustadt gegründet, 1660 den Namen Friedrichswerder und 1662 de facto das Stadtrecht erhielt sowie 1670 zur "Residenzstadt und Feste Friedrichswerder" erhoben wurde. Nordwestlich von Friedrichswerder, allerdings schon außerhalb der Fortifikation, entstand auf einem Gelände, das sich im Besitz der Kurfürstin Dorothea (1636-1689), der zweiten Gemahlin des Großen Kurfürsten, befand, eine zweite Neustadt, die 1674 als "Vorstadt vor dem Tor des Friedrichswerder" städtische Rechte erhielt und ab 1676 Dorotheenstadt genannt wurde. Sie lag zwischen der 1647 angelegten Linden-Allee, der Spree und der Friedrichstraße; der Bebauungsstreifen südlich der Linden bis zur Behrenstraße, die "kleine Friedrichstadt", wurde 1681 der Dorotheenstadt angegliedert. Damit bestand 1681, nach den ersten Stadterweiterungen, eine St. von insgesamt 217 ha. Südlich der Dorotheenstadt begann ab 1688 unter Kurfürst Friedrich III. (1657-1713, Kfst. ab 1688, Kg. Friedrich I. ab 1701) der Bau der nach ihm benannten Friedrichstadt als ein ebenfalls selbständiges Gemeinwesen. Ende des 17. Jh. gab es somit fünf kurfürstliche Residenzstädte, die durch königlichen Erlaß zum 1.1.1710 zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammengeschlossen wurden, womit sich die St. auf 626 ha (6,26 km²) mit 57 000 Einwohnern vergrößert hatte. Unter König Friedrich Wilhelm I. (1688-1740, Kg. ab 1713) wurden 1732-1737die Dorotheenstadt nach Westen und in einer wesentlichen Erweiterung die Friedrichstadt nach Süden und Südwesten ausgedehnt. Infolge dieser Bau- und Wirtschaftspolitik kam es zur Erweiterung der St. auf 1 350 ha (13,5 km²) mit fast 90 000 Einwohnern. Dieses von der Akzisemauer umfaßte Stadtgebiet hatte rund 100 Jahre Bestand (1825: 1 400 ha). Entwicklung
der Stadtgebietsfläche zwischen 1681 und 1915
Mit zunehmender Industrialisierung drängte Berlin über seine Stadtgrenze hinaus. Während nur dreier Jahrzehnte in der ersten Hälfte des 19. Jh. hatte sich die Bevölkerung Berlins schon verdoppelt: von 195 590 (1816) auf 396 535 (1846). Damit stand Berlin (wahrscheinlich) - nach London, Paris und St. Petersburg - auf dem vierten Platz der europäischen Metropolen. Ausschlaggebend dafür war die Zuwanderung von Arbeitsuchenden in die expandierende Großstadt. Damit wuchs die Nachfrage nach Wohnraum und führte sowohl zu einer zunehmenden Bebauungs- und Wohndichte innerhalb des Ringes der Akzisemauer als auch zum Anwachsen der Vorstädte außerhalb des Mauerrings. Von den 1840 noch kleinen Stadtsiedlungen des Berliner Umlands, Spandau, Charlottenburg und Köpenick, hatten sich bis 1871 nur zwei zu Mittelstädten entwickelt: Spandau mit 20 451 Einwohnern und Charlottenburg mit 19 587. Köpenick mit 5 265 Einwohnern war schon von den Landgemeinden Deutsch- und Böhmisch-Rixdorf (1873 vereint, 1899 Stadtrecht, seit 1912 Neukölln) mit 8 125 Einwohnern überholt und von Alt- und Neu-Schöneberg (1874 vereint, 1898 Stadtrecht) mit 4 555 Einwohnern fast erreicht worden. Viele ehemals ländliche Siedlungen übertrafen bereits die zweitausend Einwohner, so zum Beispiel Lichtenberg (1900 Landgemeinde und Gutsbezirk vereint, 1907 Stadtrecht, 3 361 Ew.), Pankow (3 019), Friedrichsfelde (2 170), andere standen dicht davor: Steglitz (1 899), Britz (1 888), Wilmersdorf (1907 Stadtrecht, 1 662 Ew.), Nieder Schönhausen (1 488), Zehlendorf (1 442), Mariendorf (1 435), Tempelhof (1 417), Reinickendorf (1245). Einige Dörfer, deren Namen heute für Stadtbezirke stehen, zählten 1871 nur ein paar hundert Einwohner: Treptow (364), Weißensee (467), Marzahn (522), Hellersdorf (139). In der Praxis wurde es immer schwieriger, den Begriff "Stadt Berlin" einheitlich zu fassen, zumal die Außengrenzen Berlins in vielen Fällen strittig waren. Um 1840 umfaßte der Begriff fünf verschiedene räumliche Einheiten (n. MIECK, I. 1988/500 f.): Einer Festlegung der Regierung von 1829 zufolge sollten zu Berlin die Weinbergstücke (Volkspark am Weinberg), die Berliner Hufen vor der östlichen Stadtgrenze (im heutigen Gebiet von Prenzlauer Berg und Friedrichshain) und die sog. Neue Welt (etwa in der Gegend des U-Bahnhofs Frankfurter Allee) gerechnet werden, zugleich wurde das Erbpachtvorwerk Niederschönhausen nach Berlin eingemeindet. 1831 wurde das Weichbild Berlins durch die Hauswiesen und Wiesenstücke vor dem Frankfurter Tor abgerundet. Ein Jahr später wurde die Grenze im Westen dahin festgesetzt, daß diese durch den Schönhauser Graben gebildet wurde (im Verlauf des heutigen Berlin-Spandauer Schiffahrtskanals vom Unterbaum bis zum Wedding). Auf dem linken Spreeufer wurde der Landwehrgraben (Landwehrkanal) zur Grenze Berlins, die nochmals 1840 berichtigt wurde. Somit umfaßte das Berliner Stadtgebiet im Jahre 1841 3 510 ha (= 35,1 km²) und hatte sich gegenüber 1825 fast verdreifacht. Der nächste große "Schub" in der Erweiterung der St. erfolgte zum 1.1.1861 mit der Eingemeindung von Wedding und Gesundbrunnen (1 070 ha), Moabit (600 ha), den nördlichen Teilen von Tempelhof (Tempelhofer Vorstadt, 483 ha) und Schöneberg (Schöneberger Vorstadt, 185 ha) sowie der Äußeren Dorotheenstadt (77 ha). Mit diesen zusammen 2 415 ha vergrößerte sich die Berliner St. von 3 510 ha (1841) auf 5 923 ha (= 59,23 km²), und es kamen etwa 35 000 Einwohner neu hinzu, so daß Berlin nun 547 200 Einwohner zählte (Stadterweiterung von 1861). Berlin wurde in 16 Stadtteile gegliedert. 1878 erweiterte sich Berlin erneut durch Erwerb von Teilen der Lichtenberger Feldmark (132 ha) zur Anlage des städtischen Zentralviehhofs und der Schlachthäuser (Alter Schlachthof). 1881 gewann die Stadt den Rest des Tiergartens unter Ausschluß des Schlosses Bellevue , jedoch mit dem Zoologischen Garten und dem Seepark (274 ha). Mit diesen bedeutenden sowie einigen kleineren Zugewinnen erstreckte sich die Reichshauptstadt 1915, nach Erwerb der Jungfernheide (246 ha) nördlich der Stadt Charlottenburg, auf einer Fläche von 65,72 km². Aber auch in der Folgezeit machte das Wachstum der Stadt nicht an den administrativen Grenzen halt. Noch immer durchschnitt die Stadtgrenze dichtbesiedelte, zusammenhängende und einheitlich entstandene Gebiete. Die Stadtentwicklung Berlins verschmolz mit Siedlungskernen anderer Städte (Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wilmersdorf) zu einem städtischen Großraum, der dem Verlauf der Stadtgrenzen längst nicht mehr entsprach. In der Folgezeit gab es mehrere Versuche, das Stadtgebiet der tatsächlichen Entwicklung anzupassen. Erst mit dem "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" (Groß-Berlin-Gesetz [1920]) kam es zu der im Prinzip bis heute geltenden Festlegung des Stadtgebiets. Nach dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920 schlossen sich zur neuen Einheitsgemeinde 8 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zusammen. Die neue St. von Berlin umfaßte nunmehr eine Fläche von 87.810 ha (= 878,1 km²) mit 3,879 Mill. Einwohnern. Durch kleinere Erwerbungen, insbesondere in Zehlendorf, vergrößerte sich die St. um weitere rund 500 ha auf 88 370 ha (= 883,7 km²) im Jahre 1942. Auf Anordnung von Albert Speer (1905-1981), seit 1937 Hitlers Generalbauinspektor für die Neugestaltung der Reichshauptstadt, war es am 1.4.1938 zu einer "Begradigung der Verwaltungsbezirksgrenzen" gekommen. Nach dem II. Weltkrieg kam es im Zuge der Besatzungspolitik (Londoner Protokoll vom 12.9.1944) zu Gebietsveränderungen im Verwaltungsbezirk Spandau (Gebietsaustausche im Zusammenhang mit den Flugplätzen Gatow und Stolpe; der Zugewinn von Stolpe-Süd entfiel Ende 1948 wieder). Im Jahre 1966 belief sich die St. von Berlin auf 883 km²; davon entfielen auf Berlin-West einschließlich der im Osten gelegenen Exklaven 480 km², auf Berlin-Ost 403 km². In den 70er Jahren kam es zwischen dem Senat von Berlin und der Regierung der DDR zu einer Vereinbarung über die Regelung von Enklaven durch Gebietsaustausch. Im Ostteil Berlins waren durch die über die Stadtgrenzen ausgreifenden Großsiedlungen in den neu gebildeten Stadtbezirken Marzahn (1979) und Hellersdorf (1986) Teile von Ahrensfelde und Hönow in das Stadtgebiet einbezogen worden. Der Einigungsvertrag vom 3.10.1990 hat diese Veränderungen abschließend geregelt. Alle Gebiete, in denen nach dem 7.10.1949 für das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt worden ist bzw. Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung am 6.5.1990 stattfanden, sind Teile des Landes Berlin eworden. Damit ist der Zugewinn im Verwaltungsbezirk Spandau, die Rückgliederung von West-Staaken, die Erweiterung des Bezirks Marzahn um einen Teil von Ahrensfelde (56 ha) und des Bezirks Hellersdorf um einen Teil von Hönow (150 ha) endgültig. Erhebliche Veränderungen erfuhr die Struktur der Nutzung der St., wie ein Vergleich von 1920 und 1990 zeigt. Quellen und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |