STADTGEBIETSFLÄCHE
Die
Berliner St. hat sich im Verlaufe von über sieben Jahrhunderten außerordentlich
vergrößert, und zwar um mehr als das 1 200fache: von etwa 70
ha im 13. Jh. (= 0,70 km²) auf 89 141 ha 1999 (= 891,41 km²). Die Stadtgrenzen
haben heute einen Umfang von 234 km; die größte Ausdehnung
in ost-westlicher Richtung beträgt 45 km, die größte Nord-Süd-Ausdehnung
38 km. Die bebaute St. liegt 31 bis 70 m über dem Meeresspiegel.
Als
das ursprüngliche Stadtgebiet Stadtgründung und frühe Stadtentwicklung)
gilt das Siedlungsgebiet um die Nikolaikirche/Nikolaiviertel
sowie jenes auf beiden Seiten der Spree am Mühlendamm/Molkenmarkt und an der Petrikirche.
Die Doppelsiedlung wurde ab etwa Mitte des 13. Jh. zunächst von Wällen
mit eingerammten Palisaden, später von einem Mauerring und doppeltem
Wassergraben umgeben ( Mittelalterliche
Stadtmauer). Auf der Berliner Seite umschloß diese Stadtmauer
eine Fläche von ca. 47 ha, auf Cöllner Seite etwa 23 ha. Auf
dieses Areal, das in etwa dem Zentrum des heutigen Bezirks Mitte entspricht,
blieb die städtische Entwicklung Alt-Berlins
und Alt-Cöllns bis zum Ende des
16. Jh. begrenzt.
Die
Vergrößerung der St. erfolgte in mehreren großen "Schüben".
Im Zuge des Ausbaus der Residenzstadt nach Überwindung der Folgen
des Dreißigjährigen Krieges begann unter Kurfürst Friedrich
Wilhelm (1620-1688, Kfst. ab 1640 ) die planmäßige Anlage neuer
Städte innerhalb und außerhalb der Festungsanlage
(Fortifikation). Während die innerhalb der Festungswerke auf
Cöllner Seite entstandene kleine Siedlung "Neukölln am Wasser"
(19 ha) dem Rat von Cölln unterstand und keine städtische Selbständigkeit
erlangte, bildete sich, gleichfalls innerhalb der Fortifikation, zwischen
der Linden-Allee und dem Spittelmarkt auf dem Cölln vorgelagerten
sumpfigen Werder seit 1658 eine neue Vorstadtsiedlung, die, als erste
barocke Neustadt gegründet, 1660 den Namen Friedrichswerder und 1662 de facto das Stadtrecht
erhielt sowie 1670 zur "Residenzstadt und Feste Friedrichswerder" erhoben
wurde. Nordwestlich von Friedrichswerder, allerdings schon außerhalb
der Fortifikation, entstand auf einem Gelände, das sich im Besitz
der Kurfürstin Dorothea (1636-1689), der zweiten Gemahlin des Großen
Kurfürsten, befand, eine zweite Neustadt, die 1674 als "Vorstadt
vor dem Tor des Friedrichswerder" städtische Rechte erhielt und ab
1676 Dorotheenstadt genannt wurde.
Sie lag zwischen der 1647 angelegten Linden-Allee, der Spree und der Friedrichstraße; der Bebauungsstreifen
südlich der Linden bis zur Behrenstraße, die "kleine Friedrichstadt",
wurde 1681 der Dorotheenstadt angegliedert. Damit bestand 1681, nach den
ersten Stadterweiterungen, eine St. von insgesamt 217 ha.
Südlich
der Dorotheenstadt begann ab 1688 unter Kurfürst Friedrich III. (1657-1713,
Kfst. ab 1688, Kg. Friedrich I. ab 1701) der Bau der nach ihm benannten
Friedrichstadt als ein ebenfalls selbständiges
Gemeinwesen. Ende des 17. Jh. gab es somit fünf kurfürstliche
Residenzstädte, die durch königlichen Erlaß zum 1.1.1710
zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin
zusammengeschlossen wurden, womit sich die St. auf 626 ha (6,26 km²) mit
57 000 Einwohnern vergrößert hatte. Unter König Friedrich
Wilhelm I. (1688-1740, Kg. ab 1713) wurden 1732-1737die Dorotheenstadt
nach Westen und in einer wesentlichen Erweiterung die Friedrichstadt nach
Süden und Südwesten ausgedehnt.
Infolge dieser Bau- und Wirtschaftspolitik
kam es zur Erweiterung der St. auf 1 350 ha (13,5 km²) mit fast 90 000
Einwohnern. Dieses von der Akzisemauer
umfaßte Stadtgebiet hatte rund 100 Jahre Bestand (1825: 1 400 ha).
Entwicklung
der Stadtgebietsfläche zwischen 1681 und 1915 (nach Spitzer / Zimm,
1987/5 u. 18)
Zeitraum |
Stadtfläche
insg. am Ende des Zeitraums in ha |
Stadtteile |
Fläche in ha |
Bis 1681 |
217 |
1. Berlin
2.
Cölln
3.
Friedrichswerder
4.
Neucölln am Wasser
5.
Dorotheenstadt (Innen)
|
77
52
26
19
43
|
1681 bis 1825 hinzu
gekommen |
1400 |
6.
Friedrichstadt
7.
Luisenstadt (Innen)
8.
Stralauer Vorstadt (Innen)
9.
Königsviertel (Innen)
10.
Spandauer Vorstadt
(5.)
Dorotheenstadt (Erweiterung)
|
210
379
320
85
134
55
|
1825 bis 1841 hinzu
gekommen |
3510 |
11.
Friedrich-Wilhelm-Stadt
12.
Oranienburger Vorstadt
13.
Rosenthaler Vorstadt 14.
Königsviertel (Außen)
15.
Stralauer Vorstadt (Außen)
16.
Friedrichsvorstadt
17.
Luisenstadt (Außen)
|
55
321
505
605
220
154
190
|
1841 bis 1861 hinzu
gekommen |
5920 |
18.
Wedding-Gesundbrunnen
19.
Moabit
20.
Tempelhofer Vorstadt
21.
Schöneberger Vorstadt
(5.)
Dorotheenstadt (Außen)
|
1070
600
483
185
77
|
1861 bis 1915 hinzu
gekommen |
6572 |
22.
Tiergartenviertel
(14.)
Zentralviehhof [10]
(18.)
Jungfernheide [11]
|
274
132
246
|
Mit
zunehmender Industrialisierung drängte
Berlin über seine Stadtgrenze hinaus. Während nur dreier Jahrzehnte
in der ersten Hälfte des 19. Jh. hatte sich die Bevölkerung
Berlins schon verdoppelt: von 195 590 (1816) auf 396 535 (1846). Damit
stand Berlin (wahrscheinlich) - nach London, Paris und St. Petersburg
- auf dem vierten Platz der europäischen Metropolen. Ausschlaggebend
dafür war die Zuwanderung von Arbeitsuchenden in die expandierende
Großstadt. Damit wuchs die Nachfrage nach Wohnraum und führte
sowohl zu einer zunehmenden Bebauungs- und Wohndichte innerhalb des Ringes
der Akzisemauer als auch zum Anwachsen
der Vorstädte außerhalb
des Mauerrings.
Von
den 1840 noch kleinen Stadtsiedlungen des Berliner Umlands, Spandau, Charlottenburg
und Köpenick, hatten sich bis 1871 nur zwei zu Mittelstädten
entwickelt: Spandau mit 20 451 Einwohnern und Charlottenburg mit 19 587.
Köpenick mit 5 265 Einwohnern war schon von den Landgemeinden Deutsch-
und Böhmisch-Rixdorf (1873 vereint, 1899 Stadtrecht, seit 1912 Neukölln)
mit 8 125 Einwohnern überholt und von Alt- und Neu-Schöneberg
(1874 vereint, 1898 Stadtrecht) mit 4 555 Einwohnern fast erreicht worden.
Viele ehemals ländliche Siedlungen übertrafen bereits die zweitausend
Einwohner, so zum Beispiel Lichtenberg (1900 Landgemeinde und Gutsbezirk
vereint, 1907 Stadtrecht, 3 361 Ew.), Pankow (3 019), Friedrichsfelde
(2 170), andere standen dicht davor: Steglitz (1 899), Britz (1 888),
Wilmersdorf (1907 Stadtrecht, 1 662 Ew.), Nieder Schönhausen (1 488),
Zehlendorf (1 442), Mariendorf (1 435), Tempelhof (1 417), Reinickendorf
(1245). Einige Dörfer, deren Namen heute für Stadtbezirke stehen,
zählten 1871 nur ein paar hundert Einwohner: Treptow (364), Weißensee
(467), Marzahn (522), Hellersdorf (139).
In
der Praxis wurde es immer schwieriger, den Begriff "Stadt Berlin" einheitlich
zu fassen, zumal die Außengrenzen Berlins in vielen Fällen
strittig waren. Um 1840 umfaßte der Begriff fünf verschiedene
räumliche Einheiten (n. MIECK, I. 1988/500 f.):
1.
|
den Gemeindeverband,
der die vom Magistrat verwaltete Stadt mit ihren Vorstädten,
soweit diese auf städtischem Grund und Boden lagen, umfaßte.
Das Gebiet von ca. 55 km² war nur zu einem Drittel bebaut und reichte
an vielen Stellen weit über die Mauergrenze hinaus;
|
2.
|
den Gerichtsbezirk,
das frühere Weichbild, umfaßte ein noch etwas größeres
Areal, das den Zuständigkeitsbereich des Kgl. Stadtgerichts und
des Kriminalgerichts darstellte;
|
3.
|
den weiteren Polizeibezirk,
der ein noch weit größeres Gebiet von etwa 550 km² umfaßte
und damit in die Nähe der Größenordnung des späteren
Groß-Berlin ( Groß-Berlin-Gesetz
[1920]) kam, in dem die Sicherheitspolizei zuständig war;
|
4.
|
den engeren Polizeibezirk
ohne feste Grenzen, in dem das Berliner Polizeipräsidium die
Befugnis zur Ausübung jeder Art von Polizeigewalt besaß;
|
5.
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das "eigentliche
Berlin innerhalb der Stadtmauer", das aus 11 Stadtvierteln bestand,
nachdem in den 30er Jahren die Friedrich-Wilhelm-Stadt ( Vorstädte) hinter dem "Neuen Tor" (1839)
hinzugekommen war. Diese 11 Stadtviertel waren: Alt-Berlin, Alt-Cölln, Friedrichswerder, Friedrichstadt, Neustadt, Neu-Cölln, Luisenstadt,
Spandauer Viertel, Königsstadt, Stralauer Viertel und Friedrich-Wilhelm-Stadt.
|
Einer
Festlegung der Regierung von 1829 zufolge sollten zu Berlin die Weinbergstücke
(Volkspark am Weinberg), die Berliner Hufen vor der östlichen Stadtgrenze
(im heutigen Gebiet von Prenzlauer Berg und Friedrichshain) und die sog.
Neue Welt (etwa in der Gegend des U-Bahnhofs Frankfurter Allee) gerechnet
werden, zugleich wurde das Erbpachtvorwerk Niederschönhausen nach
Berlin eingemeindet. 1831 wurde das Weichbild Berlins durch die Hauswiesen
und Wiesenstücke vor dem Frankfurter Tor abgerundet. Ein Jahr später
wurde die Grenze im Westen dahin festgesetzt, daß diese durch den
Schönhauser Graben gebildet wurde (im Verlauf des heutigen Berlin-Spandauer
Schiffahrtskanals vom Unterbaum bis zum Wedding). Auf dem linken Spreeufer
wurde der Landwehrgraben ( Landwehrkanal)
zur Grenze Berlins, die nochmals 1840 berichtigt wurde. Somit umfaßte
das Berliner Stadtgebiet im Jahre 1841 3 510 ha (= 35,1 km²) und hatte
sich gegenüber 1825 fast verdreifacht.
Der
nächste große "Schub" in der Erweiterung der St. erfolgte zum
1.1.1861 mit der Eingemeindung von Wedding und Gesundbrunnen (1 070 ha),
Moabit (600 ha), den nördlichen Teilen von Tempelhof (Tempelhofer
Vorstadt, 483 ha) und Schöneberg (Schöneberger Vorstadt, 185
ha) sowie der Äußeren Dorotheenstadt (77 ha). Mit diesen zusammen
2 415 ha vergrößerte sich die Berliner St. von 3 510 ha (1841)
auf 5 923 ha (= 59,23 km²), und es kamen etwa 35 000 Einwohner neu hinzu,
so daß Berlin nun 547 200 Einwohner zählte ( Stadterweiterung
von 1861). Berlin wurde in 16 Stadtteile gegliedert.
1878 erweiterte sich Berlin erneut durch Erwerb von
Teilen der Lichtenberger Feldmark (132 ha) zur Anlage des städtischen
Zentralviehhofs und der Schlachthäuser ( Alter Schlachthof). 1881 gewann die Stadt den Rest
des Tiergartens unter Ausschluß des Schlosses Bellevue
, jedoch mit
dem Zoologischen Garten und dem Seepark (274 ha). Mit diesen bedeutenden
sowie einigen kleineren Zugewinnen erstreckte sich die Reichshauptstadt
1915, nach Erwerb der Jungfernheide (246 ha) nördlich der Stadt Charlottenburg,
auf einer Fläche von 65,72 km².
Aber auch in der Folgezeit machte das Wachstum
der Stadt nicht an den administrativen Grenzen halt. Noch immer durchschnitt
die Stadtgrenze dichtbesiedelte, zusammenhängende und einheitlich
entstandene Gebiete. Die Stadtentwicklung Berlins verschmolz mit Siedlungskernen
anderer Städte (Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wilmersdorf)
zu einem städtischen Großraum, der dem Verlauf der Stadtgrenzen
längst nicht mehr entsprach. In der Folgezeit gab es mehrere Versuche,
das Stadtgebiet der tatsächlichen Entwicklung anzupassen.
Erst
mit dem "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin"
(Groß-Berlin-Gesetz [1920]) kam
es zu der im Prinzip bis heute geltenden Festlegung des Stadtgebiets.
Nach dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920 schlossen sich zur neuen Einheitsgemeinde
8 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zusammen. Die neue
St. von Berlin umfaßte nunmehr eine Fläche von 87.810 ha (=
878,1 km²) mit 3,879 Mill. Einwohnern. Durch kleinere Erwerbungen, insbesondere
in Zehlendorf, vergrößerte sich die St. um weitere rund 500
ha auf 88 370 ha (= 883,7 km²) im Jahre 1942. Auf Anordnung von Albert
Speer (1905-1981), seit 1937 Hitlers Generalbauinspektor für die
Neugestaltung der Reichshauptstadt, war es am 1.4.1938 zu einer "Begradigung
der Verwaltungsbezirksgrenzen" gekommen.
Nach
dem II. Weltkrieg kam es im Zuge der Besatzungspolitik (Londoner Protokoll
vom 12.9.1944) zu Gebietsveränderungen im Verwaltungsbezirk Spandau
(Gebietsaustausche im Zusammenhang mit den Flugplätzen Gatow und
Stolpe; der Zugewinn von Stolpe-Süd entfiel Ende 1948 wieder). Im
Jahre 1966 belief sich die St. von Berlin auf 883 km²; davon entfielen
auf Berlin-West einschließlich der im Osten gelegenen Exklaven 480
km², auf Berlin-Ost 403 km². In den 70er Jahren kam es zwischen dem Senat
von Berlin und der Regierung der DDR zu einer Vereinbarung über die
Regelung von Enklaven durch Gebietsaustausch. Im Ostteil Berlins waren
durch die über die Stadtgrenzen ausgreifenden Großsiedlungen
in den neu gebildeten Stadtbezirken Marzahn
(1979) und Hellersdorf (1986) Teile von Ahrensfelde und Hönow
in das Stadtgebiet einbezogen worden.
Der
Einigungsvertrag vom 3.10.1990 hat diese Veränderungen abschließend
geregelt. Alle Gebiete, in denen nach dem 7.10.1949 für das Abgeordnetenhaus
von Berlin gewählt worden ist bzw. Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung
am 6.5.1990 stattfanden, sind Teile des Landes Berlin eworden. Damit ist
der Zugewinn im Verwaltungsbezirk Spandau, die Rückgliederung von
West-Staaken, die Erweiterung des Bezirks Marzahn um einen Teil von Ahrensfelde
(56 ha) und des Bezirks Hellersdorf um einen Teil von Hönow (150
ha) endgültig. Erhebliche Veränderungen erfuhr die Struktur der Nutzung der St., wie ein Vergleich
von 1920 und 1990 zeigt.
Quellen und weiterführende Literatur: 
Scheffler 1910/123-124; Louis 1936/3-25; Kettig 1962/430-433; Berlin und
seine Bauten 1964/40-42, 47-56, 61-77; Kaeber 1964; Krumholz 1969/261-262;
Heinrich 1981/199-237; Hofmeister 1985/264; Ludewig 1986/65-66; 245-247;
Spitzer/Zimm 1987/5, 18; Topographischer Atlas 1987/12-25; Rach 1990/130f.;
Engler 1991; Peters 1991; Baedeker 1992/102f.,; Peters 1992-2/17-31; Berlin
Handbuch 1993/1128-1130; Ribbe/Schmädeke 1994/129; Cullen/Kieling
1995/7-27; Statistisches Landesamt Berlin, lfd.
(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004
Stadtentwicklung
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