FRIEDRICHSWERDER Der F. ist die erste der bedeutenden Berliner Stadterweiterungen im 17. Jh.. Nach dem Dreißigjährigen Krieg ließ Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-1688, Kfst. ab 1640 ) den landesherrlichen Boden zwischen linkem Spreearm (Cöllner Stadtgraben) und der seit 1658 erbauten Festungsanlage auf einer Fläche von 26 ha (zum Vergleich 1681: Berlin 77 ha, Cölln 52 ha) verstärkt bebauen. Dazu mußte das sumpfige Gelände mit seinen stehenden Gewässern trockengelegt und aufgeschüttet werden (Geographische Bedingungen der Stadtwerdung). Die seit 1660 "Friedrichswerder " genannte Ansiedlung umfaßte den schmalen Landstrich zwischen Spreearm und heutiger Ober- und Niederwallstraße, begrenzt im Norden von den Linden und im Süden von "Neucölln am Wasser" (einer 19-ha-Stadterweiterung), dem heutigen Märkischen Ufer. Am 19.9.1662 erteilte der Kurfürst der aus relativ wenigen Häusern bestehenden Ansiedlung den Frei- und Schutzbrief einer Burgfreiheit, d.h. de facto das Stadtrecht, denn die Einwohner durften Handel und Gewerbe treiben, ohne Bürger einer Stadt zu sein und deren Pflichten zu erfüllen. Noch 1666 zählte der Friedrichswerder nur 92 Einwohner, darunter 47 kurfürstliche Beamte. 1669 erfolgte die Erhebung zur Stadt "Friedrichswerder". Sie erhielt als drittes Berliner Gemeinwesen einen eigenen Magistrat, eine städtische Verfassung sowie städtische Privilegien und Bürgerrecht. Die neue Stadt mit eigenem Rathaus am Friedrichwerderschen Markt (1671 begonnen und 1791 abgebrannt) wurde Residenzstadt, der 1688 der Rang hinter Berlin und Cölln, jedoch vor den alten Residenzen Brandenburg und Stendal verliehen wurde. Einer der beiden ersten Bürgermeister wurde Johann Gregor Memhardt (1607-1678). 1709 zählte der F. immerhin 269 Häuser, während es in den berlinischen Vorstädten bereits 959 und in den cöllnischen 317 gab. Zusammen mit (Alt-)Berlin und (Alt-)Cölln sowie der Dorotheen- und Friedrichstadt bildete der F. nach dem Königlichen Erlaß vom 18.1.1709 zum 1.1.1710 die Königliche Haupt- und Residenzstadt Berlin. Seit 1920 gehört das Gebiet des F. zum Bezirk Mitte. Quellen
und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |