FRIEDRICHSWERDER
Der
F. ist die erste der bedeutenden Berliner Stadterweiterungen
im 17. Jh.. Nach dem Dreißigjährigen Krieg ließ Kurfürst
Friedrich Wilhelm (1620-1688, Kfst. ab 1640 ) den landesherrlichen Boden
zwischen linkem Spreearm (Cöllner Stadtgraben) und der seit 1658
erbauten Festungsanlage
auf einer Fläche von 26 ha (zum Vergleich 1681: Berlin 77 ha, Cölln
52 ha) verstärkt bebauen. Dazu mußte das sumpfige Gelände
mit seinen stehenden Gewässern trockengelegt und aufgeschüttet
werden ( Geographische
Bedingungen der Stadtwerdung). Die seit 1660 "Friedrichswerder " genannte
Ansiedlung umfaßte den schmalen Landstrich zwischen Spreearm und
heutiger Ober- und Niederwallstraße, begrenzt im Norden von den
Linden und im Süden von "Neucölln am Wasser" (einer 19-ha-Stadterweiterung),
dem heutigen Märkischen Ufer. Am 19.9.1662 erteilte der Kurfürst
der aus relativ wenigen Häusern bestehenden Ansiedlung den Frei-
und Schutzbrief einer Burgfreiheit, d.h. de facto das Stadtrecht, denn
die Einwohner durften Handel und Gewerbe treiben, ohne Bürger einer
Stadt zu sein und deren Pflichten zu erfüllen. Noch 1666 zählte
der Friedrichswerder nur 92 Einwohner, darunter 47 kurfürstliche
Beamte. 1669 erfolgte die Erhebung zur Stadt "Friedrichswerder". Sie erhielt
als drittes Berliner Gemeinwesen einen eigenen Magistrat, eine städtische
Verfassung sowie städtische Privilegien und Bürgerrecht. Die
neue Stadt mit eigenem Rathaus am Friedrichwerderschen Markt (1671 begonnen
und 1791 abgebrannt) wurde Residenzstadt, der 1688 der Rang hinter Berlin
und Cölln, jedoch vor den alten Residenzen Brandenburg und Stendal
verliehen wurde. Einer der beiden ersten Bürgermeister wurde Johann
Gregor Memhardt (1607-1678). 1709 zählte der F. immerhin 269 Häuser,
während es in den berlinischen Vorstädten
bereits 959 und in den cöllnischen 317 gab.
Zusammen
mit (Alt-)Berlin
und (Alt-)Cölln
sowie der Dorotheen-
und Friedrichstadt
bildete der F. nach dem Königlichen Erlaß vom 18.1.1709 zum
1.1.1710 die Königliche
Haupt- und Residenzstadt Berlin.
Seit
1920 gehört das Gebiet des F. zum Bezirk Mitte.
Quellen
und weiterführende Literatur: 
Berlin 1798/10, 55-57; Rumpf 1826/20; Zedlitz 1834/221-222; Schwebel 1888-II/80-82;
Kaeber 1962/206-207; Volk 1973/14-16; Loose u.a. 1980/355; Trost 1984-I/125;
Ludewig 1986/148-149; Demps 1987/46-47; Spitzer/Zimm 1987/18; Berlin Handbuch
1993/1128; Peters 1995/60-61
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2004
Stadtentwicklung
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