KÖNIGLICHE HAUPT- UND RESIDENZSTADT Zu Beginn des 18. Jh. bestanden noch die fünf selbständigen städtischen Gemeinwesen (Alt-)Berlin, (Alt-)Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt. Auf dem kleinsten und originellsten "Stadtplan", den es von Berlin gibt (SPITZER, H./ZIMM, A. 1987/7), hat der Berliner Hofmedailleur Raimund Faltz (1658-1703) im Jahre 1700 das damalige Stadtbild aus der Vogelperspektive auf der Rückseite einer Medaille (Durchmesser 66 mm) festgehalten. Auf der Vorderseite der Medaille ist das Portrait des Kurfürsten Friedrichs III. (1657-1713, Kfst. ab 1688, Kg. Friedrich I. ab 1701) abgebildet, der laut Inschrift auf der Rückseite die Stadt "schmückt und vergrößert". Die auf der Medaille abgebildete Stadtansicht enthält alle wesentlichen topographischen Objekte jener Zeit und ist ein bedeutendes Dokument der historischen Topographie Berlins. Die genannten fünf Städte waren nach der Krönung des Kurfürsten am 18.1.1701 in Königsberg zum König Friedrich I. in Preußen in den Rang von königlichen Residenzen erhoben worden. Durch das "Rescript von der Kombinierung der rathäuslichen Kollegien" vom 18.1.1709 verfügte König Friedrich I. mit Wirkung zum 1.1.1710 die Vereinigung der fünf Städte zur "Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin". Die vergrößerte Stadtgemeinde war nun die Haupt- und Residenzstadt eines durch die Verbindung von Brandenburg mit dem Herzogtum Preußen wesentlich vergrößerten Königreichs. Zugleich wurden in Berlin das Georgentor in Königstor, durch das Friedrich I. 1701, von Königsberg kommend, in seine Residenz einzog, sowie die Georgen(vor)stadt in Königs(vor)stadt (Vorstädte) umbenannt. Zugleich wies der König an, "daß der von Uns neugesetzte Magistrat seine Zusammenkünfte auf dem Rathaus allhier in Cölln haben solle, anerwogen selbiges nicht allein in der Mitte der übrigen Städte, sondern auch bei Unserem Residenzschloß gelegen". Aber diese Direktive wurde nicht mehr ausgeführt. Nachdem die feierliche Einführung der neuen gemeinschaftlichen Stadtverwaltung vor einer großen Kulisse schaulustiger Bürger am 18. Januar 1709 im Berlinischen Rathaus stattgefunden hatte und der Grundstein zum neuen Rathaus in Cölln am 8.8.1710 gelegt worden war, zog sich der Rathausbau in Cölln über ein Jahrzehnt hin, und nach dem Tod Friedrichs I. wurde auch der Umzug des Rats ins Cöllner Rathaus begraben. Lange Zeit hatten die Markgrafen von Brandenburg bei ihren gelegentlichen Aufenthalten in Berlin keine feste Residenz. Das Hohe Haus in der Klosterstraße war im 14. und 15. Jh. Sitz brandenburgischer Markgrafen (bzw., ab 1356, Kurfürsten) und ersten beiden Hohenzollern-Kurfürsten, Friedrich I. (1371-1440, Kfst. ab 1415) und Friedrich II. "Eisenzahn" (1413-1471, Kfst. 1440-1470), und zwar bis zur Fertigstellung des Schlosses auf dem Nordteil der Spreeinsel am Cöllnischen Spreeufer im Jahre 1451. Seit Albrecht III. Achilles (1414-1486, Kfst. ab 1470), dritter Hohenzollern-Kurfürst von Brandenburg, war Berlin Residenz und seit seinem Nachfolger Johann Cicero (1455-1499, Kfst. ab 1486) Dauerresidenz des jeweiligen Landesherrn: von 1470 bis 1701 von zehn Kurfürsten von Brandenburg bzw. Brandenburg-Preußen (Albrecht III. Achilles, Johann Cicero, Joachim I., Joachim II., Johann Georg, Joachim Friedrich, Johann Sigismund, Georg Wilhelm, Friedrich Wilhelm [Großer Kurfürst], Friedrich III., ab 1701 König Friedrich I.); von 1701 bis 1871 von sieben Königen Preußens (Friedrich I., Friedrich Wilhelm I. ), Friedrich II., Friedrich Wilhelm II., Friedrich Wilhelm III., Friedrich Wilhelm IV., Wilhelm I./ab 1871 Deutscher Kaiser); seit 1871 von drei Deutschen Kaisern (Wilhelm I., Friedrich III., Wilhelm II.). Ausgewählte Daten zur Stadtentwicklung 1709 bis 1800
Quelle: PETERS, G. 1995/94 Quellen
und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |