bezeichnet die Entscheidung für den Antrag Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin-Antrag),
die der Deutsche Bundestag am 20.
6. 1991 traf. Für den Beschluß votierten damals 337 Abgeordnete, dagegen bzw. für Bonn 320 Abgeordnete. Nach dem H. ist der Sitz des Bundestages Berlin. Bundesregierung, Bundestag und Berliner Senat erhielten den Auftrag, ein Konzept für den Parlamentssitz Berlin zu erarbeiten. Die Arbeitsfähigkeit sollte danach in vier Jahren, die volle Funktionsfähigkeit Berlins als Parlaments- und Regierungssitz in 10 bis 12 Jahren erreicht sein. Der Kernbereich der Regierungsfunktionen ist in Berlin angesiedelt. Der Beschluß sieht eine Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn vor, so daß Bonn weiterhin ein Verwaltungszentrum der Bundesrepublik bleibt. Weiterhin geht der H. davon aus, daß der Bundespräsident seinen 1. Sitz in Berlin nimmt. Die Bundesregierung beschloß am 12. 10. 1993, daß der Berlin-Umzug bis zum Jahre 2000 abgeschlossen sein soll. Einzelheiten legte das am 10. 3. 1994 verabschiedete sogenannte Berlin/Bonn-Gesetz fest. Es bestätigte die eingeleiteten Umzugsschritte und legte u. a. fest, daß Kanzleramt, Bundespresseamt und neun Ministerien nach Berlin ziehen. In Folge des H. nahm Richard von Weizsäcker
Schloß
Staatsratsgebäude
Bundeskanzleramtes
Reichstag
Erweiterungsbau
Kaiserliche
Bürohaus
Ministerium
Jakob-
Dienstleistungszentrum
Bundespräsidialamt
Presse
Detlev-
Bundesministerium
Bundesministerium
Reichsbank
Preußischen
Kaiser-
Invalidenhaus
Bundesministerium
Bendlerblock
Bundesministerium
Geheimen
Ständigen
Preußischen
© Edition Luisenstadt, 2002
Stand:
19. Mrz. 2002
Berliner Bezirkslexikon, Mitte
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