bezeichnet die Entscheidung für den Antrag Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin-Antrag),
die der Deutsche Bundestag am 20.
6. 1991 traf. Für den Beschluß votierten damals 337 Abgeordnete, dagegen bzw. für Bonn 320 Abgeordnete. Nach dem H. ist der Sitz des Bundestages Berlin. Bundesregierung, Bundestag und Berliner Senat erhielten den Auftrag, ein Konzept für den Parlamentssitz Berlin zu erarbeiten. Die Arbeitsfähigkeit sollte danach in vier Jahren, die volle Funktionsfähigkeit Berlins als Parlaments- und Regierungssitz in 10 bis 12 Jahren erreicht sein. Der Kernbereich der Regierungsfunktionen ist in Berlin angesiedelt. Der Beschluß sieht eine Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn vor, so daß Bonn weiterhin ein Verwaltungszentrum der Bundesrepublik bleibt. Weiterhin geht der H. davon aus, daß der Bundespräsident seinen 1. Sitz in Berlin nimmt. Die Bundesregierung beschloß am 12. 10. 1993, daß der Berlin-Umzug bis zum Jahre 2000 abgeschlossen sein soll. Einzelheiten legte das am 10. 3. 1994 verabschiedete sogenannte Berlin/Bonn-Gesetz fest. Es bestätigte die eingeleiteten Umzugsschritte und legte u. a. fest, daß Kanzleramt, Bundespresseamt und neun Ministerien nach Berlin ziehen. In Folge des H. nahm Richard von Weizsäcker 1994 als erster Bundespräsident seinen 1. Amtssitz im Schloß Bellevue und der Bundeskanzler nahm seinen provisorischen Amtssitz im Staatsratsgebäude, bis zur Fertigstellung des Bundeskanzleramtes. Der Reichstag wurde zum Sitz des Bundestages umgebaut, der auch den Erweiterungsbau des Preußischen Ministeriums des Innern, das Kaiserliche Patentamt, das Bürohaus des Deutschen Bundestages, Unter den Linden 50, und das ehemalige Ministerium für Volksbildung nutzt. Zudem entsteht für ihn das Jakob-Kaiser-Haus. 1998 bezogen das Bundesministerium des Innern ( Dienstleistungszentrum Der Spree-Bogen) und das Bundespräsidialamt ihre Sitze. Außerdem zogen nach Berlin das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das Bundesministerium der Finanzen ( Detlev-Rohwedder-Haus), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz. Das Auswärtige Amt nutzt die ehemalige Reichsbank und einen Erweiterungsbau, das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen bezieht das Gebäude der ehemaligen Preußischen Bergakademie und Geologische Landesanstalt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie belegt die ehemalige Kaiser-Wilhelm-Akademie, das Invalidenhaus und einen Erweiterungsbau. Zweite (Berliner) Dienstsitze nahmen das Bundesministerium der Verteidigung ( Bendlerblock), Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Scharrenstraße, dann im eh. Geheimen Civilcabinet des Kaisers, das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der ehemaligen Ständigen Vertretung. Der Bundesrat bezog seinen Sitz im Preußischen Herrenhaus.