wird durch den Magistrat bzw.
Senat als Ehrenbezeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich in kommunalen Funktionen Verdienste erworben haben. Auf der Grundlage der Steinschen Städtereform von 1808, in der dieser Titel begründet wird, wird die Ehrung an Personen auf Lebenszeit verliehen, die mindestens 20 Jahre kommunale Wahl- oder Ehrenämter in Berlin innehatten und die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Für seine langjährige Arbeit als unbesoldeter Stadtrat wurde dem Seidenweber Ernst Meinhoff am 20. 7. 1820 als erstem Berliner Bürger der Titel Stadtältester verliehen. Die Liste aller bisher ernannten S. umfaßte im März 2000 245 Namen. Zu den mit dem Bezirk besonders verbundenen Geehrten gehören u. a. Hermann
© Edition Luisenstadt, 2002
Stand:
19. Mrz. 2002
Berliner Bezirkslexikon, Mitte
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