ist eine mit der Städteordnung von 1808 geschaffene und in Berlin 1813 zum ersten Mal vergebene Auszeichnung für Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Verdienste erworben haben. In den ersten Jahren stellte die Ehrung die Verleihung des Bürgerrechts an Personen dar, die das Berliner Bürgerrecht nicht besaßen. Mit dem Ehrenbürgerrecht sind heute u. a. Einladungen zu Feierlichkeiten und eine Ehrengrabstelle verbunden. Zu den mit Friedrichshain-Kreuzberg verbundenen Ehrenbürgern gehören u. a. August
Alles über Ehrenbürger in der Berlin-Rubrik »Geehrte Persönlichkeiten«.
© Edition Luisenstadt, 2002
Stand:
21. Okt. 2003
Berliner Bezirkslexikon, Friedrichshain-Kreuzberg
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