Die Würde eines S.
wurde und wird durch den Magistrat der Städte Charlottenburg, Wilmersdorf, Berlin bzw. durch den Berliner Senat als Ehrenbezeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich in kommunalen Funktionen Verdienste erworben haben. Auf der Grundlage der Steinschen Städtereform von 1808, in der dieser Titel begründet wurde, wird die Ehrung an Personen auf Lebenszeit verliehen, die mindestens 20 Jahre kommunale Wahl- oder Ehrenämter in Charlottenburg, Wilmersdorf bzw. Berlin innehatten und die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Für seine langjährige Arbeit als unbesoldeter Stadtrat wurde dem Seidenweber Ernst Meinhoff am 20.7.1820 als erstem Berliner Bürger der Titel Stadtältester verliehen. Die Stadträte L. W. Zwenicke, Gottlieb Ulrich, Andreas Leopold Peters (1788-1878 o.1880), F. Schmeichel, Karl Stegemann († 1903), Georg Toebelmann
Bratring
Stendel
Jaffé
Samter
Bredtschneider
Mittag
Ring
Neufert
Scholtz
Penzig
Spiegel
Gottstein
Gruyter
Seeling
Habermann
Lange
Aufhäuser
Quellen und weiterführende Literatur:
[ Stadtälteste, LAB A Rep. 037
]
© Edition Luisenstadt, 2005 Stand:
3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
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