SCHMIDS BEBAUUNGSPLÄNE (1825; 1830)
Im
Zusammenhang mit der Erweiterung Berlins im 19. Jh. kommt neben Lennés
Plänen zur Stadtentwicklung (1840-1843) und Schinkels
Bebauungsplan (1840) den Plänen des Oberbaurates Johann Carl
Ludwig Schmid (1780-1849) von 1825 und 1830 besondere Bedeutung zu. Schmid,
der eng mit dem befreundeten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) zusammenarbeitete,
war Direktor der Oberbaudeputation und kurz vor seinem Tode auch der Bauakademie.
1825
war Sch. mit der Aufstellung eines Planes zur Bebauung des Köpenicker
Feldes, des südöstlichen Teils der Luisenstadt,
beauftragt worden, nachdem die Bürger-Forderung laut geworden war,
anstelle eines einfachen Vorortplanes den Bebauungsplan eines selbständigen
Stadtteiles vorzulegen. Sein Entwurf wurde 1826 von König Friedrich
Wilhelm III. (1770-1840, Kg. ab 1797) genehmigt und im gleichen Jahr von
Johann Christian Selter (* 1767) veröffentlicht. Schmids Plan von
1825 sah eine Bebauung in einem annähernd rechtwinkligen Straßen-Rastersystem
mit drei Marktplätzen, einem Wollmarkt und zwei Kirchplätzen
vor. Unter den geplanten Plätzen befand sich auch der spätere
Moritzplatz. Ein Vierteljahrhundert vor dem Bau des Luisenstädtischen
Kanals schlug Sch. einen Nord-Süd-Kanal zwischen Spree und
Landwehrkanal
zur Entwässerung des Köpenicker Feldes und wirtschaftlichen
Nutzung ("Ablade Platz") vor. An der Akzisemauer waren zwischen Halleschem und Schlesischem
Tor zwei "Thor Plätze" zur Öffnung der Stadtmauer geplant. Die
Diskussionen über die Finanzierung der Bebauung zogen sich Jahre
hin, ohne zu Entscheidungen zu gelangen. Der Schmid-Plan von 1825 wurde
schließlich von den späteren Planungen für die Luisenstadt überholt.
Neben der Planung der Bebauung des Köpenicker
Feldes wurde eine umfassende Vorortplanung, ein Bebauungsplan für
den gesamten Bereich außerhalb der Akzisemauer
immer dringlicher. Am 3.7.1827 stellte der Magistrat beim preußischen
Innenministerium den Antrag, auch für die Gebiete außerhalb
der Ringmauer einen Bebauungsplan zu erstellen. Nach Zustimmung des Königs
erhielt erneut Oberbaurat Schmid am 31.7.1827 den Auftrag, einen Bebauungsplan
für die "Umgebung Berlins" zu entwerfen. Im August 1829 wurde festgelegt,
angesichts des bedeutenden Umfangs der Arbeit "den Plan zur Erleichterung
der Übersicht in 5 Abteilungen aufzustellen", die jeweils bestimmte
Gebiete der Umgebung Berlins beinhalteten. Das Ergebnis der Arbeit wurde
im April 1830 Friedrich Wilhelm III. vorgelegt, von ihm Mitte Oktober
1830 genehmigt und Ende desselben Monats das Berliner Polizeipräsidium
vom Innenminister beauftragt, den ersten "Bebauungsplan für die Umgebung
Berlins" anzuwenden, wobei Sch. seinen Plan nicht als Bebauungsplan, sondern
Grundlage bei der Vergabe der Bauerlaubnis ansah (KREUZBERG 1980/23).
Über Einzelheiten des Planes ist nicht mehr viel bekannt, da nur
noch zwei Abteilungen ("Sectionen") in den Archiven existieren. Die Planung
ging teilweise weit über den Vorortbereich hinaus (im Osten zum Beispiel
bis Lichtenberg und im Südosten bis Treptow). So sollten zum Beispiel
in der direkten Nachbarschaft zur Stadt große Rundplätze mit
strahlenförmig abgehenden Straßen angelegt werden. Im Zuge
der Neuorientierung der Stadtplanung unter Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861,
Kg. ab 1840) nach dem Tode seines Vaters (1840) wurde der Schmid-Bebauungsplan
teilweise durch Entwürfe Lennés ersetzt.
Quellen und weiterführende Literatur:  Kreuzberg
1980/22-23; Heinrich 1981/199-237; Pitz u.a. 1984/73-76; Lindner 1994/34;
Luisenstadt 1995/15; Eberhardt 1999/23-29
(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004
Stadtentwicklung
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