SCHMIDS BEBAUUNGSPLÄNE (1825; 1830) Im Zusammenhang mit der Erweiterung Berlins im 19. Jh. kommt neben Lennés Plänen zur Stadtentwicklung (1840-1843) und Schinkels Bebauungsplan (1840) den Plänen des Oberbaurates Johann Carl Ludwig Schmid (1780-1849) von 1825 und 1830 besondere Bedeutung zu. Schmid, der eng mit dem befreundeten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) zusammenarbeitete, war Direktor der Oberbaudeputation und kurz vor seinem Tode auch der Bauakademie. 1825 war Sch. mit der Aufstellung eines Planes zur Bebauung des Köpenicker Feldes, des südöstlichen Teils der Luisenstadt, beauftragt worden, nachdem die Bürger-Forderung laut geworden war, anstelle eines einfachen Vorortplanes den Bebauungsplan eines selbständigen Stadtteiles vorzulegen. Sein Entwurf wurde 1826 von König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840, Kg. ab 1797) genehmigt und im gleichen Jahr von Johann Christian Selter (* 1767) veröffentlicht. Schmids Plan von 1825 sah eine Bebauung in einem annähernd rechtwinkligen Straßen-Rastersystem mit drei Marktplätzen, einem Wollmarkt und zwei Kirchplätzen vor. Unter den geplanten Plätzen befand sich auch der spätere Moritzplatz. Ein Vierteljahrhundert vor dem Bau des Luisenstädtischen Kanals schlug Sch. einen Nord-Süd-Kanal zwischen Spree und Landwehrkanal zur Entwässerung des Köpenicker Feldes und wirtschaftlichen Nutzung ("Ablade Platz") vor. An der Akzisemauer waren zwischen Halleschem und Schlesischem Tor zwei "Thor Plätze" zur Öffnung der Stadtmauer geplant. Die Diskussionen über die Finanzierung der Bebauung zogen sich Jahre hin, ohne zu Entscheidungen zu gelangen. Der Schmid-Plan von 1825 wurde schließlich von den späteren Planungen für die Luisenstadt überholt. Neben der Planung der Bebauung des Köpenicker Feldes wurde eine umfassende Vorortplanung, ein Bebauungsplan für den gesamten Bereich außerhalb der Akzisemauer immer dringlicher. Am 3.7.1827 stellte der Magistrat beim preußischen Innenministerium den Antrag, auch für die Gebiete außerhalb der Ringmauer einen Bebauungsplan zu erstellen. Nach Zustimmung des Königs erhielt erneut Oberbaurat Schmid am 31.7.1827 den Auftrag, einen Bebauungsplan für die "Umgebung Berlins" zu entwerfen. Im August 1829 wurde festgelegt, angesichts des bedeutenden Umfangs der Arbeit "den Plan zur Erleichterung der Übersicht in 5 Abteilungen aufzustellen", die jeweils bestimmte Gebiete der Umgebung Berlins beinhalteten. Das Ergebnis der Arbeit wurde im April 1830 Friedrich Wilhelm III. vorgelegt, von ihm Mitte Oktober 1830 genehmigt und Ende desselben Monats das Berliner Polizeipräsidium vom Innenminister beauftragt, den ersten "Bebauungsplan für die Umgebung Berlins" anzuwenden, wobei Sch. seinen Plan nicht als Bebauungsplan, sondern Grundlage bei der Vergabe der Bauerlaubnis ansah (KREUZBERG 1980/23). Über Einzelheiten des Planes ist nicht mehr viel bekannt, da nur noch zwei Abteilungen ("Sectionen") in den Archiven existieren. Die Planung ging teilweise weit über den Vorortbereich hinaus (im Osten zum Beispiel bis Lichtenberg und im Südosten bis Treptow). So sollten zum Beispiel in der direkten Nachbarschaft zur Stadt große Rundplätze mit strahlenförmig abgehenden Straßen angelegt werden. Im Zuge der Neuorientierung der Stadtplanung unter Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861, Kg. ab 1840) nach dem Tode seines Vaters (1840) wurde der Schmid-Bebauungsplan teilweise durch Entwürfe Lennés ersetzt. Quellen und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |