* 3.2.1805 Lübben, Kreis Luckau/Sachsen,
† 26.11.1882 Krossen bei Luckau,
Politiker.
M. erhielt seinen ersten Unterricht vom Vater Otto Gottlob Freiherr von Manteuffel (1777-1812) und nach dessen Tod vom Onkel Hans Karl Erdmann von Manteuffel († 1844). Er wuchs mit seinem Vetter Edwin von Manteuffel (1809-1885) auf. Ab 1819 kam er auf die Landesschule zu Schulpforta, wo er 1824 das Abitur ablegte. M. studierte in Halle/Saale Rechts- und Kameralwissenschaften, trat als Freiwilliger einer Jägerabteilung bei und absolvierte seine Offiziersprüfung. 1827 kam er nach Berlin, wo er beide juristische Prüfungen mit Auszeichnung bestand. M. erhielt eine Stelle am Berliner Kammergericht. 1830 wurde er zur Regierung nach Frankfurt/Oder versetzt. Er bestand 1832 die große Staatsprüfung und wurde ein Jahr später Landrat des Kreises Sternburg. M. galt bald als einer der besten Landräte Preußens. 1841 wurde er Oberregierungsrat und Abteilungsleiter der Regierung in Königsberg. 1843 wurde er Vizepräsident der Regierung in Stettin und ein Jahr später übernahm er als Geheimer Oberregierungsrat die Stelle eines vortragenden Rates beim preußischen Prinzen Wilhelm, dem späteren Kaiser Wilhelm I. Er war gleichzeitig Mitglied des Staatsrates und wurde 1845 zum Direktor der 2. Abteilung des Ministeriums des Innern Preußens ernannt. Im Vorfeld der Revolution von 1848 wandte er sich als Vertreter des Kreises Luckau im ersten Vereinigten Preußischen Landtag gegen die Pläne und Anträge der Liberalen und verteidigte die bestehenden Verhältnisse, worauf er aus mehreren Ausschüssen ausgeschlossen wurde. M. wurde am 8.11.1848 als Minister des Innern in das "Ministerium der Tat" berufen. Er arbeitete die am 5.12.1848 vom König "oktroyierte" Verfassung aus und das am 30.5.1849 verkündete Drei-Klassen-Wahlrecht, beschnitt mit der Presseverordnung vom Juni 1849 die Pressefreiheit und schuf mit dem Vereinsgesetz vom März 1850 die rechtlichen Voraussetzungen zur Unterdrückung jeglicher politischer Organisation. Am 9.11.1849 wurden er, Friedrich von Wrangel und Friedrich Wilhelm von Brandenburg für "hohe Verdienste um das Vaterland, wodurch auch die Interessen unserer Stadt gefördert sind" Ehrenbürger von Charlottenburg. Am 6.2.1850 verliehen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung von Berlin M. für seine Verdienste um die Stadt Berlin die Ehrenbürgerschaft. Bereits 1849 erhielt die Manteuffelstraße (heute Friedrichshain-Kreuzberg) ihm zu Ehren bei ihrer Trassierung seinen Namen. Nach Graf von Brandenburgs plötzlichem Tod am 6.11.1850 wurde M. amtierender und ab 19.12. definitiv Ministerpräsident und Außenminister Preußens. Am 6.11.1858 trat er nach Einsetzung der Regentschaft mit seinem Ministerium zurück. 1864 wurde er Mitglied des Preußischen Herrenhauses.
Quellen und weiterführende Literatur: [ ADB, Gotha FH
]