Von 1951 bis 1990 befand sich das K. überwiegend im Gebäude des ehemaligen Reichsmilitärgerichtes. Das K. ist die höchste Instanz der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit auf Landesebene und entspricht den Oberlandesgerichten der anderen Bundesländer. Es gliedert sich in Zivil-, Straf- und Spezialsenate sowie den Dienstgerichtshof. Das K. wurde 1468 erstmals urkundlich erwähnt. Als ehemaliges oberstes Hofgericht der Mark Brandenburg bezog sich sein Name auf den ursprünglichen Tagungsort "in seines Herren Kammer", womit das Schloss des Landesherren gemeint war. 1735 erhielt das K. mit dem "Königlichen Collegien-Haus" an der Lindenstraße 14 in Kreuzberg ein eigenes Gebäude. Bereits 1913 bezog das K. das Gebäude an der Elßholzstraße 30-33 am Heinrich-von-Kleist-Park (heute Kleistpark) in Schöneberg (heute Tempelhof-Schöneberg). Von 1945 bis zur Vereinigung von Berlin wurde dieses Gebäude von den Alliierten des Zweiten Weltkrieges genutzt. Nach dem Mai 1945 existierte für kurze Zeit unter der Bezeichnung "Stadtgericht" ein von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetztes Obergericht. Seinen historischen Namen erhielt das Gericht am 15.10.1945 zurück. Mit dem im Februar 1949 erfolgten Auszug fast aller Senate des Gerichts in den Westteil der Stadt gab es zwei K. in Berlin. In Ost-Berlin wurde das K. 1961 aufgelöst. Im Westteil residierte das K. seit 1951 überwiegend am Witzlebenplatz 1/2 (ehemaliges Reichsmilitärgericht). Mit dem Ende der Nutzung des Gebäudes am Kleistpark durch die Alliierten konnte das K. schrittweise bis 1997 wieder in seinen alten Dienstsitz im heutigen Bezirk Tempelhof-Schöneberg umziehen.
Quellen und weiterführende Literatur: [ Berlin Handbuch
]