HAUPTSTADTVERTRAG (1992) Der
H. gilt als wichtiger Schritt auf dem Wege zur Vollendung der inneren
Einheit Deutschlands bei der Verwirklichung der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
vom 20.6.1991. Am 25.8.1992 unterzeichneten der damalige Bundeskanzler
H. Kohl und der Regierende Bürgermeister E. Diepgen im Berliner Roten Rathaus den H. Das siebenseitige Vertragswerk
teilt die Kompetenzen von Bund und Senat beim Ausbau Berlins als Sitz
von Parlament und Regierung auf. Es sieht ferner vor, daß die Berliner
Bezirke ihre planerische Zuständigkeit an das Landesparlament abtreten.
Die Finanzausstattung Berlins bei der Übernahme von Bundesparlament
und Bundesregierung bleibt im H. offen; finanzielle Probleme werden lediglich
in groben Zügen geregelt. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag
vom 30.6.1994 wird dies ergänzt. Auf der Grundlage des H. wurde
ein Gemeinsamer Ausschuß unter Leitung des Bundesbauministeriums
und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin geschaffen, der u.a.
über die neuen Standorte der Bundesministerien und Verkehrslösungen
für das Stadtzentrum zu befinden hat. Quellen und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |