HAUPTSTADTVERTRAG
(1992)
Der
H. gilt als wichtiger Schritt auf dem Wege zur Vollendung der inneren
Einheit Deutschlands bei der Verwirklichung der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
vom 20.6.1991. Am 25.8.1992 unterzeichneten der damalige Bundeskanzler
H. Kohl und der Regierende Bürgermeister E. Diepgen im Berliner Roten Rathaus den H. Das siebenseitige Vertragswerk
teilt die Kompetenzen von Bund und Senat beim Ausbau Berlins als Sitz
von Parlament und Regierung auf. Es sieht ferner vor, daß die Berliner
Bezirke ihre planerische Zuständigkeit an das Landesparlament abtreten.
Die Finanzausstattung Berlins bei der Übernahme von Bundesparlament
und Bundesregierung bleibt im H. offen; finanzielle Probleme werden lediglich
in groben Zügen geregelt. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag
vom 30.6.1994 wird dies ergänzt. Auf der Grundlage des H. wurde
ein Gemeinsamer Ausschuß unter Leitung des Bundesbauministeriums
und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin geschaffen, der u.a.
über die neuen Standorte der Bundesministerien und Verkehrslösungen
für das Stadtzentrum zu befinden hat.
Ebenfalls am 25.8.1992 unterzeichneten H. Kohl und der brandenburgische
Ministerpräsident M. Stolpe eine parallele Vereinbarung, mit der
die Mitspracherechte Brandenburgs beim Berlinumzug von Parlament und Regierung
gewahrt werden.
Quellen und weiterführende Literatur: 
Berliner Morgenpost v. 26. August 1992; Bundeszentrale für politische
Bildung 1993/27-36; Eickelpasch 1993/1421-1423; Kühne 1993/232-235;
Lehmann 1995/468; Hauptstadt 1995/18-19; Peters 1995/328; Welch Guerra
1999/25ff.
(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004
Stadtentwicklung
|