HAUPTSTADTVERTRAG (1992)

Der H. gilt als wichtiger Schritt auf dem Wege zur Vollendung der inneren Einheit Deutschlands bei der Verwirklichung der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
        vom 20.6.1991Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom 20.6.1991. Am 25.8.1992 unterzeichneten der damalige Bundeskanzler H. Kohl und der Regierende Bürgermeister E. Diepgen im Berliner Roten RathausRoten Rathaus den H. Das siebenseitige Vertragswerk teilt die Kompetenzen von Bund und Senat beim Ausbau Berlins als Sitz von Parlament und Regierung auf. Es sieht ferner vor, daß die Berliner Bezirke ihre planerische Zuständigkeit an das Landesparlament abtreten. Die Finanzausstattung Berlins bei der Übernahme von Bundesparlament und Bundesregierung bleibt im H. offen; finanzielle Probleme werden lediglich in groben Zügen geregelt. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag
        vom 30.6.1994Hauptstadtfinanzierungsvertrag vom 30.6.1994 wird dies ergänzt. Auf der Grundlage des H. wurde ein Gemeinsamer Ausschuß unter Leitung des Bundesbauministeriums und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin geschaffen, der u.a. über die neuen Standorte der Bundesministerien und Verkehrslösungen für das Stadtzentrum zu befinden hat.

Ebenfalls am 25.8.1992 unterzeichneten H. Kohl und der brandenburgische Ministerpräsident M. Stolpe eine parallele Vereinbarung, mit der die Mitspracherechte Brandenburgs beim Berlinumzug von Parlament und Regierung gewahrt werden.

Quellen und weiterführende Literatur: Literaturquellen
Berliner Morgenpost v. 26. August 1992; Bundeszentrale für politische Bildung 1993/27-36; Eickelpasch 1993/1421-1423; Kühne 1993/232-235; Lehmann 1995/468; Hauptstadt 1995/18-19; Peters 1995/328; Welch Guerra 1999/25ff.

(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung), 2004
Stadtentwicklung