HAUPTSTADTFINANZIERUNGSPLAN (1994)

Die Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
        vom 20.6.1991Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom 20.6.1991 war eng mit der Frage der Kosten des Berlinumzugs verbunden. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte, in der stark voneinander abweichende Umzugskosten zwischen 7 und 30 Mrd. Mark errechnet wurden, billigte das Bundeskabinett am 14.1.1994 ein vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegtes Konzept "Kosten der Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin". Danach sollen die Umzugskosten in einem Zeitraum von 10 Jahren (nach dem Preisstand von 1993) auf 20 Mrd. DM begrenzt werden. Am 30.6.1994 schlossen die Bundesregierung und das Land Berlin einen H., demzufolge das Land Berlin zur Erfüllung der mit der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
        (1991)Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages (1991) übertragenen Aufgaben vom Bund vertraglich zugesicherte Unterstützung erhält. Nach dem von der damaligen Bundesbauministerin  I. Schwätzer und dem Regierenden Bürgermeister E. Diepgen unterzeichneten Finanzvertrag erhält Berlin in den Jahren 1995 bis 2004 zusätzlich einen Kostenausgleich von 1,3 Mrd. DM aus Bundesmitteln zum Ausbau der Hauptstadt-Strukturen, davon 1 Mrd. DM für hauptstadtbezogene Investitionsvorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehören folgende Projekte:

die U-Bahn-Linie 5 vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof (295 Mill. DM)
der Straßentunnel unter dem Tiergarten (355 Mill. DM),
der S-Bahn-Nordring von Westend zur Schönhauser Allee (350 Mill. DM),
kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen in Berlin (240 Mill. DM),
Protokoll und Repräsentation im Zusammenhang mit Bundesfunktionen (60 Mill. DM).

Für die Zeit nach dem Jahr 2000 soll ein Anschlußvertrag über die hauptstadtbedingten kulturellen Leistungen und sonstigen Sonderbelastungen geschlossen werden.
Die Bonner Region soll nach einer parallel abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Bund zur Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust des Parlamentssitzes und der Regierungsfunktionen sowie finanzieller Sonderbelastungen im Zeitraum bis 2004 eine Summe von 2,8 Mrd. DM und etwa 7 300 neue Arbeitsplätze erhalten.

Die Gesamtkosten des Berlinumzugs wurden zu einem wichtigen Thema der deutschen Innenpolitik. Unter dem Druck weiterer Einsparungen von Ausgaben im Bundeshaushalt verringerte die Bundesregierung (nach vorangegangener Berechnung des Bundesbauministeriums im Jahre 1996) ihren Raumanspruch in Berlin um ein Sechstel, von 320 000  m² auf 275 000 m². Dementsprechend sollten sich die Kosten für die Unterbringung der Ministerien in Berlin vorwiegend in Altbauten (Renovierungs- und Baukosten) auf 2,976 Mrd. DM verringern (1994: 3,150 Mrd. DM). Im Herbst 1996 wurde der "Kostenrahmen von höchstens 20 Mrd. DM für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich" (Januar 1994) um 1,5 Mrd. DM verringert. Danach wurde die Summe von 20 Mrd. DM mehrfach bestätigt.

Quellen und weiterführende Literatur: Literaturquellen
Butz 1992/13; Bundeszentrale für politische Bildung 1993/27-36; Eickelpasch 1993/1421-1423; Kühne 1993/232-235; Berliner Zeitung v. 1. Juli 1994; Diepgen 1995/50-52; Hauptstadt 1995/19, 21; König 1995/123-144; Lehmann 1995/470; Peters 1995/330; Berliner Morgenpost v. 28. April 1996; Berliner Zeitung v. 25. September 1996; Bundeshauptstadt Berlin 1997/58-61; Schweitzer 1997/17-19; Welch Guerra 1999/25ff

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