HAUPTSTADTFINANZIERUNGSPLAN
(1994)
Die
Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
vom 20.6.1991 war eng mit der Frage der Kosten des Berlinumzugs verbunden.
Nach einer mehr als zweijährigen Debatte, in der stark voneinander
abweichende Umzugskosten zwischen 7 und 30 Mrd. Mark errechnet wurden,
billigte das Bundeskabinett am 14.1.1994 ein vom Bundesministerium der
Finanzen vorgelegtes Konzept "Kosten der Verlagerung des Parlamentssitzes
und von Regierungsfunktionen nach Berlin". Danach sollen die Umzugskosten
in einem Zeitraum von 10 Jahren (nach dem Preisstand von 1993) auf 20
Mrd. DM begrenzt werden. Am 30.6.1994 schlossen die Bundesregierung und
das Land Berlin einen H., demzufolge das Land Berlin zur Erfüllung
der mit der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages
(1991) übertragenen Aufgaben vom Bund vertraglich zugesicherte
Unterstützung erhält. Nach dem von der damaligen Bundesbauministerin
I. Schwätzer und dem Regierenden Bürgermeister E. Diepgen unterzeichneten
Finanzvertrag erhält Berlin in den Jahren 1995 bis 2004 zusätzlich
einen Kostenausgleich von 1,3 Mrd. DM aus Bundesmitteln zum Ausbau der
Hauptstadt-Strukturen, davon 1 Mrd. DM für hauptstadtbezogene Investitionsvorhaben
im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehören folgende Projekte:
|
die U-Bahn-Linie 5 vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof (295 Mill. DM) |
| der Straßentunnel unter dem Tiergarten (355 Mill. DM), |
| der S-Bahn-Nordring von Westend zur Schönhauser Allee (350 Mill. DM), |
| kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen in Berlin (240 Mill. DM), |
|
Protokoll und Repräsentation im Zusammenhang mit Bundesfunktionen (60 Mill.
DM). |
Für die Zeit nach dem Jahr 2000 soll ein Anschlußvertrag über
die hauptstadtbedingten kulturellen Leistungen und sonstigen Sonderbelastungen
geschlossen werden.
Die Bonner Region soll nach einer parallel abgeschlossenen Vereinbarung
mit dem Bund zur Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen für den
Verlust des Parlamentssitzes und der Regierungsfunktionen sowie finanzieller
Sonderbelastungen im Zeitraum bis 2004 eine Summe von 2,8 Mrd. DM und etwa
7 300 neue Arbeitsplätze erhalten.
Die Gesamtkosten des Berlinumzugs wurden zu einem wichtigen Thema der deutschen
Innenpolitik. Unter dem Druck weiterer Einsparungen von Ausgaben im Bundeshaushalt
verringerte die Bundesregierung (nach vorangegangener Berechnung des Bundesbauministeriums
im Jahre 1996) ihren Raumanspruch in Berlin um ein Sechstel, von 320 000
m² auf 275 000 m². Dementsprechend sollten sich die Kosten für die
Unterbringung der Ministerien in Berlin vorwiegend in Altbauten (Renovierungs-
und Baukosten) auf 2,976 Mrd. DM verringern (1994: 3,150 Mrd. DM). Im Herbst
1996 wurde der "Kostenrahmen von höchstens 20 Mrd. DM für den
Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich" (Januar 1994) um 1,5 Mrd. DM verringert.
Danach wurde die Summe von 20 Mrd. DM mehrfach bestätigt.
Quellen und weiterführende Literatur:
Butz 1992/13; Bundeszentrale für politische Bildung 1993/27-36; Eickelpasch
1993/1421-1423; Kühne 1993/232-235; Berliner Zeitung v. 1. Juli 1994;
Diepgen 1995/50-52; Hauptstadt 1995/19, 21; König 1995/123-144; Lehmann
1995/470; Peters 1995/330; Berliner Morgenpost v. 28. April 1996; Berliner
Zeitung v. 25. September 1996; Bundeshauptstadt Berlin 1997/58-61; Schweitzer
1997/17-19; Welch Guerra 1999/25ff
(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004
Stadtentwicklung
|