16 GRUNDSÄTZE DES STÄDTEBAUS (1950)

Am 27.7.1950 beschloß die Regierung der DDR "16 Grundsätze des Städtebaus", die zuvor mit Unterstützung sowjetischer Architekten erarbeitet worden waren. Sie bildeten die Grundlage für die "Grundsätze für die Neugestaltung Berlins ", die in einer gemeinsamen Sitzung des DDR-Ministerrates und des Ostberliner Magistrates am 23.8.1950 beschlossen wurden sowie für das von der Volkskammer der DDR am 6.9.1950 verabschiedete "Aufbaugesetz" und das am 26.9.1950 erlassene "Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands (Berlin)".

Nach der Gründung der DDR im Oktober 1949 war von der neu installierten Staatsführung unter der Ägide der SED auch daran gegangen worden, ein grundlegendes Konzept für den Aufbau der Städte in der DDR und insbesondere zur Um- und Ausgestaltung Berlins als DDR-Hauptstadt auszuarbeiten. Zur Vorbereitung darauf war im April/Mai 1950 eine Studiendelegation unter Leitung des damaligen NDPD-Ministers für Aufbau Lothar Bolz (1903-1986) in die Sowjetunion gereist. Dabei hatten sich die Deutschen des Vorwurfs des "Formalismus" und "Kosmopolitismus" in Architektur und Städtebau zu erwehren. Die Sowjet-Kritik fand in den "16 Grundsätzen", in weiteren Beschlüssen und einer darauf beruhenden Staatspolitik ihren Niederschlag, indem ein stärker an nationalen Tendenzen orientierter Baustil verordnet wurde.

Die "16 Grundsätze" umreißen den programmatischen Anspruch der DDR für einen neuen Städtebau und für die Neugestaltung Berlins. Während in der sog. Charta von Athen aus dem Jahre 1933 Vorstellungen von einer "Auflösung der Stadt" sowie einer sozialen und räumlichen Funktionstrennung der Stadt Auftrieb verliehen wurde, ist in den "Grundsätzen" ein eindeutiges Bekenntnis zur Stadt (Grundsatz 6) verankert, wobei ausdrücklich die "Berücksichtigung der historisch entstandenen Struktur bei Beseitigung ihrer Mängel" (Grundsatz 5) gefordert wird. Ebenso bedeutsam ist die Fixierung der funktionalen urbanen Einheit, wenn als Ziel des Städtebaus "die harmonische Befriedigung des menschlichen Anspruchs auf Arbeit, Wohnung, Kultur und Erholung" (Grundsatz 2) deklariert wird. Im Grundsatz 8 wird dem Verkehr die Aufgabe zugewiesen, der Stadt und ihren Bewohnern zu dienen.

Für die Neugestaltung Ost-Berlins sahen die "16 Grundsätze" die Errichtung einer "Zentralen Achse" vor, eines 90 m breiten Straßenzuges von der StalinalleeStalinallee (so hieß vom 21.12.1949 bis 13.11.1961) ein Teilstück der heutigen Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee) über den AlexanderplatzAlexanderplatz, die heutige Rathausstraße, die Straße Unter
        den LindenUnter den Linden bis zum Brandenburger
        TorBrandenburger Tor. Bei der in einem Modell im Berolinahaus vorgestellten Neugestaltung des Zentrums wurde auch ein großes repräsentatives Gebäude "im Stil eines Volkshauses" vorgeschlagen, dessen Standort sich zwischen der Spandauer Straße und der Spree, im Bereich des späteren Marx-Engels-Forums, befinden sollte (Höhendominanten im StadtbildHöhendominanten im Stadtbild). Ganz im Sinne des damaligen sowjetischen Städtebaus sollte das sog. Zentrale Gebäude "in der Form einer monumentalen Hochhausdominante als Stadtkrone gestaltet... (und so) die neue gesellschaftliche Macht mit ihren zentralen Institutionen lokalisiert und sowohl in der räumlichen Komposition als auch in der Silhouette architektonisch monumental und dominant manifestiert werden". (FLIERL, B. 1986/33)

Quellen und weiterführende Literatur: Literaturquellen
Schulz/Gräbner 1976/11-12; Werner 1985/227-230; Flierl 1986/32-51; Flierl 1993; Hein 1993/178f.; Kühne 1993/221-222; Tscheschner 1993/207; Peters 1995/196-200, 319-320; Baudenkmale 1996/231; Stadt der Architektur 2000/241-243; 259-270

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