ist nach der Verfassung von Berlin das oberste Organ der bezirklichen Selbstverwaltung.
Ihre Mitglieder (von 1920 bis 1933 etwa 60) werden in der Regel alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Sie bestimmen aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher und wählen für die Dauer einer Wahlperiode den Bezirksbürgermeister und die Mitglieder des Bezirksamtes. Die B. kontrolliert mit ihren Ausschüssen u. a. die Arbeit des Bezirksamtes, befaßt sich mit dem bezirklichen Finanzhaushalt, mit bezirklichen Bebauungsplänen und anderen grundlegenden Fragen der bezirklichen Verwaltung, wie sie im Bezirksverwaltungsgesetz niedergelegt sind. Die B. hieß von 1920 bis 1933 Bezirksversammlung. Der Sitz der B. des früheren Bezirkes Mitte war zunächst das Palais Podewils, Klosterstraße 68. 19461948 tagte sie in der Hankestraße 34 (heute Rosa-Luxemburg-Straße). Weitere Tagungsstätten waren u. a. das Berolinahaus und von 1998 bis 2000 das Rathaus Mitte. Die 1999 gewählten 24 Verordneten des damaligen Bezirks Mitte sind seit 2001 Mitglieder der neuen BVV. Sie tagt im Neuen Stadthaus.