1949 begann W. als Referent für Rechtsfragen in der Stadtbibliothek, deren Leitung er 1952 übernahm. Unter seinem Direktorat entwickelte sich die Einrichtung zu einer national und international geachteten wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek. Durch die Übernahme historischer Sondersammlungen und Nachlässe wie der Bibliothek des Gymnasiums zum Grauen Kloster oder des Glasbrenner-Nachlasses sowie durch die Einbeziehung auditiver und visueller Medien wurde die Stadtbibliothek zu einem attraktiven Kultur- und Literaturzentrum in Berlins Mitte. W. initiierte die Herausgabe berlinspezifischer Bibliographien Berlin Hauptstadt der DDR in Buch und Zeitschrift (19561989) und Bibliographische Kalenderblätter (19591990). Seit 1968 lehrte W. Bibliotheksrecht, ab 1983 als Honorarprofessor am Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche Information der Humboldt-Universität. Bis Dezember 1991 war W. an der Zusammenführung der Berliner Bibliotheken beteiligt. Seit 1992 widmete sich der Berlin-Kenner ausschließlich der Stadtgeschichte. Es entstanden zahlreiche Berlin-Publikationen und 1992 unter seiner Mitarbeit das erste Gesamtberliner Lexikon, das Berlin-Handbuch. Am 18. 7. 1973 wurde er mit dem Goethe-Preis der Stadt Berlin geehrt.