K. war von 1733 bis 1746 Bürgermeister und von 1746 bis 1770 Stadtpräsident von Berlin.1742 unterstellte Friedrich II. die Polizeiverwaltung dem Generaldirektorium und ernannte den Bürgermeister von Berlin zum ersten Berliner Polizeidirektor. In die Amtszeit von K. fiel die 1742 erfolgte Einteilung Berlins in 18 Stadtbezirke. Am 4. 11. 1765 erließ er eine Straßenreinigungsverordnung, nach der bei Verstößen die Bürger Geldstrafen zu zahlen hatten und ihnen Zurschaustellung und Auspeitschung angedroht wurde. K. wohnte nahe der Petrikirche, in der Friedrichsgracht. Die um 1746 nach der Abtragung des Stadtwalls entstanden Große Präsidentenstraße sowie die im Zuge der Neuanlage des Monbijouplatzes 1764 geschaffene Kleine Präsidentenstraße beziehen sich auf K. und seine Funktion als Stadtpräsident.