ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und nach dem Grundgesetz oberstes Staatsorgan.
Seine Wahl erfolgt für fünf Jahre durch die Bundesversammlung, die nur für diese Aufgabe zusammentritt. In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich, für den dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Eine anschließende Wiederwahl ist einmal möglich. Die Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein. Der B. repräsentiert die Bundesrepublik nach innen und nach außen. Er vertritt sie völkerrechtlich und schließt in ihrem Namen Staatsverträge. Er schlägt dem Bundestag den Kanzler vor und ernennt bzw. entläßt die Bundesminister und -beamten, fertigt Gesetze aus und verkündet sie. Seit 1949 war der erste Amtssitz in Bonn, in Berlin residierte der B. im
und Johannes Rau (* 1931), gewählt am 23.5.1999, im Schloß Bellevue ihren ständigen Dienstsitz.
© Edition Luisenstadt, 2002
Stand:
19. Mrz. 2002
Berliner Bezirkslexikon, Mitte
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