* 11.1.1841 Stettin,
† 10.10.1921 Berlin,
Jurist.
G. hatte nach dem Gymnasiumsbesuch Jura an den Universitäten in Heidelberg und Berlin studiert. Ab 1867 lehrte er in Berlin, dann in verschieden deutschen Städten. 1871 wurde er in Berlin zum außerordentlichen, 1872 in Breslau zum ordentlichen Professor berufen. G. lehrte ab 1884 an der Heidelberger Universität und ab 1887 in Berlin. Der zum Justizrat ernannte G. erhielt 1887 eine Professur in Berlin und lehrte 70 Semester an der Berliner Universität. 1888 veröffentlichte er sein juristisches Manifest "Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Recht". Er betonte die Rechtsstellung des Einzelnen und nahm Einfluss auf die Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts. In den Jahren 1902/03 war er Rektor der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität. 1911 wurde G. in den erblichen Adelsstand erhoben und in den Orden Pour le Mérite (Friedensklasse) aufgenommen. Er hing dem Genossenschaftsgedanken an, über den er u. a. 1887 in der Schrift "Genossenschaftstheorie und die deutsche Rechtsprechung" publizierte. Von 1906 bis zu seinem Tod wohnte G. in der Carmerstraße 12. Hier erinnert eine Gedenktafel an G. und seine Tochter Anna von
Quellen und weiterführende Literatur:
[ Wer ist's ?, 1906, 1928, Biographien, M. d. R., GHA, Wolf
]
© Edition Luisenstadt, 2005 Stand:
3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
www.berlingeschichte.de/Lexikon