Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

ist nach der Verfassung von Berlin das oberste Organ der bezirklichen Selbstverwaltung.

Ihre zwischen 15 und 45 Mitglieder (von 1920 bis 1933 waren es etwa 60) wurden in der Regel alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Sie bestimmen aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher und wählen für die Dauer einer Wahlperiode den Bezirksbürgermeister und die Mitglieder des  Kontext zu: BezirksamtBezirksamtes. Die B. kontrolliert mit ihren Ausschüssen u. a. die Arbeit des Bezirksamtes, befasst sich mit dem bezirklichen Finanzhaushalt, mit bezirklichen Bebauungsplänen und anderen grundlegenden Aufgaben der bezirklichen Verwaltung, wie sie im Bezirksverwaltungsgesetz niedergelegt sind. Die B. hieß von 1920 bis 1933 Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung Charlottenburgs tagte im Bürgersaal des  Kontext zu: Rathaus Charlottenburg IIIRathauses Charlottenburg (III), Otto-Suhr-Allee 100 und die Wilmersdorfer Bezirksversammlung im Bezirksverordnetensitzungssaal in der 3. Etage des  Kontext zu: Rathaus Wilmersdorf IIIRathauses Wilmersdorf (III), Fehrbelliner Platz 4. Das Gesetz über die vorläufige Vereinfachung der Verwaltung der Hauptstadt Berlin vom 27.9.1933 schloss die parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen von der Selbstverwaltung aus. Die Bezirksversammlungen blieben zwar bestehen, ihre Zuständigkeit ging aber auf die Bezirksämter über. Eine Wahl der Bezirksamtsmitglieder entfiel, sie wurden durch den Oberbürgermeister bestimmt. Das Gesetz über die Verfassung der Hauptstadt Berlin 1934 löste dann die Bezirksämter als letzte kollegiale Institution auf, ebenfalls die noch nicht beseitigten parlamentarischen Körperschaften: die Deputationen und Ausschüsse. Erstmalig wurden nach dem Zweiten Weltkrieg im Oktober 1946 wieder Bezirksverordnete gewählt. Mit der Bezirksreform, die mit dem 1.1.2001 vollzogen wurde, erfolgt die Wahl aller fünf Jahre. Im Oktober 1999 richtete sich die Zahl der zu wählenden Vertreter ausnahmsweise nach der Einwohnerzahl der Bezirke, für Wilmersdorf 31 und für Charlottenburg 38. Die im Oktober 2000 durch Fusion entstandene Bezirksverordnetenversammlung bestand daher aus 69 Bezirksverordneten. Mit der Wahl vom 21.10.2001 wurden für Charlottenburg-Wilmersdorf wie für alle neuen Bezirke 55 Bezirksverordnete gewählt. Ihren Sitz hat die B. im  Kontext zu: Rathaus Wilmersdorf IIIRathaus Wilmersdorf (III).

Quellen und weiterführende Literatur:
Literatur[ Bezirksmagazin ]

 

© Edition Luisenstadt, 2005    Stand: 3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
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