BERLIN-BONN-GESETZ (1994) In
dem vom Bundestag am 10.3.1994 verabschiedeten "Gesetz zur Umsetzung des
Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20.6.1991 zur Vollendung der
Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)" wurden die Einzelheiten des
Umzuges rechtskräftig festgelegt und die Berlinentscheidung des Bundestages
unumkehrbar gemacht. Schon nach dem Beschluß der Bundesregierung
vom 12.10.1993 sollte der Berlinumzug von Bundestag und Bundesregierung
"bis zum Jahre 2000" abgeschlossen sein. Das Kanzleramt und die betreffenden
Ministerien sollten schrittweise nach Fertigstellung von Amtsgebäuden
und Wohnungen in Berlin schon früher umziehen, wobei und es "keine
Provisorien" geben sollte. Am 20.1.1994 hatte der Ältestenrat des
Deutschen Bundestages den 3. Zwischenbericht der Konzeptkommission gebilligt,
dessen Kernaussage lautet: Die Konzeptkommission schlägt dem Deutschen
Bundestag vor, "daß er seine Arbeit in Berlin in der übernächsten
(14.) Legislaturperiode möglichst früh, spätestens in der
Sommerpause 2000, aufnehmen soll". Der Bundestag stimmte dem zu. Quellen und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
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