BERLIN-BONN-GESETZ (1994)

In dem vom Bundestag am 10.3.1994 verabschiedeten "Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20.6.1991 zur Berlinumzug Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)" wurden die Einzelheiten des Umzuges rechtskräftig festgelegt und die Berlinentscheidung des Bundestages unumkehrbar gemacht. Schon nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 12.10.1993 sollte der Berlinumzug von Bundestag und Bundesregierung "bis zum Jahre 2000" abgeschlossen sein. Das Kanzleramt und die betreffenden Ministerien sollten schrittweise nach Fertigstellung von Amtsgebäuden und Wohnungen in Berlin schon früher umziehen, wobei und es "keine Provisorien" geben sollte. Am 20.1.1994 hatte der Ältestenrat des Deutschen Bundestages den 3. Zwischenbericht der Konzeptkommission gebilligt, dessen Kernaussage lautet: Die Konzeptkommission schlägt dem Deutschen Bundestag vor, "daß er seine Arbeit in Berlin in der übernächsten (14.) Legislaturperiode möglichst früh, spätestens in der Sommerpause 2000, aufnehmen soll". Der Bundestag stimmte dem zu.

Quellen und weiterführende Literatur: Literaturquellen
Eickelpasch 1993/1421-1423; Kühne 1993/232-235; Berlin kurzgefaßt 1995/56-63; Diepgen 1995/45; Hauptstadt 1995/20, 38; König 1995/123-144; Lehmann 1995/468-469; Peters 1995/284-288; Bundeshauptstadt Berlin 1997/24; Welch Guerra 1999/25ff.

(c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung), 2004
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