BAUZONENPLAN
(1925)
Nach
der Bildung der Stadtgemeinde Groß-Berlin ( Groß-Berlin-Gesetz
[1920]) erfolgte eine Umgestaltung der Berliner Baugesetzgebung. Unter
Leitung von Paul Clouth war eine neue Bauordnung erarbeitet worden, die
am 1.12.1925 in Kraft trat und in den folgenden Jahren ergänzt und
verbessert wurde. Sie strebte eine moderne Bauweise nach sozialen und
hygienischen Erkenntnissen an. Die bauliche Dichte sollte herabgesetzt,
Freiflächen vor Bebauung geschützt sowie Wohn- und Industriegebiete
in Berlin räumlich stärker getrennt werden. Mietskasernen ( Wilhelminischer
Mietskasernengürtel) mit Hinterhöfen zu bauen wurde untersagt,
zugelassen war bei Neubauten nur noch eine Randbebauung ohne Quer- und
Seitengebäude. Damit sollte das Schwergewicht der Bautätigkeit
in die Stadtrandgebiete verlagert werden.
Auf
dieser neuen gesetzlichen Grundlage wurden erstmals Flächenverteilungs-,
Bauzonen- und Grünflächenpläne aufgestellt. Der B. von
1925 stellte einen Teil des beabsichtigten "Generalsiedlungsplanes" dar
und wies eine Fläche von ca. 53 000 ha aus. Bauordnung und Bauzonenplan
"waren ein gutes Ergebnis jahrelanger Forderungen nach einschneidenden
städtebaulichen Verbesserungen. Sie waren gegen Gruppen gerichtet,
die den Rückgang der Bodenpreise und finanzielle Verluste fürchteten.
Das Entstehen weiterer Mietskasernen konnte so gestoppt werden." (PETERS,
G. 1995/152)
Nach
dem B. wurden vier verschiedene Bauzonen unterschieden, wonach eine bessere
Nutzung der Baugebiete einerseits und ein relativer Schutz von Wohn- und
Grünflächen andererseits gewährleistet wurden. Das waren:
1.
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ein
Industriegebiet (ca. 4 000 ha, das entsprach 7 Prozent der gesamten
ausgewiesenen Fläche), das sich an den schon vorhandenen Standorten
der Industrie orientierte und auf eine weitere Konzentration abzielte; |
2.
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ein
gemischtes Gebiet (11 400 ha, das entsprach 22 Prozent der gesamten
ausgewiesenen Fläche), in dem sowohl Wohn- als auch Gewerbe-
und Industrieansiedlungen erlaubt waren, was zur Folge hatte, daß
die angestrebte Trennung der Wohn- und Industriegebiete nicht befriedigend
gelöst werden konnte; |
3.
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ein
geschütztes Gebiet (25 300 ha, das entsprach 48 Prozent der gesamten
ausgewiesenen Fläche), in dem keine Menschen und Natur belastenden
und gefährdenden Anlagen errichtet oder eingerichtet werden durften
und schließlich |
4.
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ein
reines Wohngebiet (12 300 ha, das entsprach 23 Prozent der gesamten
ausgewiesenen Fläche). |
Der
B. wurde durch einen Plan ergänzt, der die zulässige Bebauung
auswies. Danach wurde das Bauland in fünf Bauklassen unterteilt,
wobei die Bauklassen I und II (2 Vollgeschosse) mit 36 500 ha den überwiegenden
Teil des Baulandes ausmachten.
Quellen
und weiterführende Literatur: 
Berlin und seine Bauten 1964/20; Pitz u.a. 1984/201-203; Holmsten 1990/334;
Peters 1992-2/18-19; Peters 1995/152-154
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2004
Stadtentwicklung
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