BAUZONENPLAN (1925) Nach der Bildung der Stadtgemeinde Groß-Berlin (Groß-Berlin-Gesetz [1920]) erfolgte eine Umgestaltung der Berliner Baugesetzgebung. Unter Leitung von Paul Clouth war eine neue Bauordnung erarbeitet worden, die am 1.12.1925 in Kraft trat und in den folgenden Jahren ergänzt und verbessert wurde. Sie strebte eine moderne Bauweise nach sozialen und hygienischen Erkenntnissen an. Die bauliche Dichte sollte herabgesetzt, Freiflächen vor Bebauung geschützt sowie Wohn- und Industriegebiete in Berlin räumlich stärker getrennt werden. Mietskasernen (Wilhelminischer Mietskasernengürtel) mit Hinterhöfen zu bauen wurde untersagt, zugelassen war bei Neubauten nur noch eine Randbebauung ohne Quer- und Seitengebäude. Damit sollte das Schwergewicht der Bautätigkeit in die Stadtrandgebiete verlagert werden. Auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage wurden erstmals Flächenverteilungs-, Bauzonen- und Grünflächenpläne aufgestellt. Der B. von 1925 stellte einen Teil des beabsichtigten "Generalsiedlungsplanes" dar und wies eine Fläche von ca. 53 000 ha aus. Bauordnung und Bauzonenplan "waren ein gutes Ergebnis jahrelanger Forderungen nach einschneidenden städtebaulichen Verbesserungen. Sie waren gegen Gruppen gerichtet, die den Rückgang der Bodenpreise und finanzielle Verluste fürchteten. Das Entstehen weiterer Mietskasernen konnte so gestoppt werden." (PETERS, G. 1995/152) Nach dem B. wurden vier verschiedene Bauzonen unterschieden, wonach eine bessere Nutzung der Baugebiete einerseits und ein relativer Schutz von Wohn- und Grünflächen andererseits gewährleistet wurden. Das waren:
Der B. wurde durch einen Plan ergänzt, der die zulässige Bebauung auswies. Danach wurde das Bauland in fünf Bauklassen unterteilt, wobei die Bauklassen I und II (2 Vollgeschosse) mit 36 500 ha den überwiegenden Teil des Baulandes ausmachten. Quellen
und weiterführende Literatur: (c) Edition Luisenstadt (Internet-Fassung),
2004 |