Tiergarten (Moabit),
im
Turmstraße 91.
Als unterste Instanz der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit behandelt sie zivilrechtliche Streitfälle bis zu einem bestimmten Streitwert (gegenwärtig 6 000, DM) und strafrechtliche Streitfälle mit einer zu erwartenden Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Das A. von Tiergarten ist für die Strafsachen, die Jugendgerichtssachen und Bußgeldsachen aller Berliner Stadtbezirke zuständig. Im Hause befindet sich auch das nur für die Strafgerichtsbarkeit zuständige Landgericht Berlin, als erste Instanz für Anklagen mit einer Straferwartung von mindestens vier Jahren. Weiter ist es die Berufungsinstanz bei Urteilen der Strafrichter und der Schöffengerichte des Amtsgerichts.
© Edition Luisenstadt, 2002
Stand:
19. Mrz. 2002
Berliner Bezirkslexikon, Mitte
www.berlingeschichte.de/Lexikon/Index.html