Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

ist nach der Verfassung von Berlin das oberste Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. Ihre zwischen 15 und 45 Mitglieder (von 1920 bis 1933 etwa 60) wurden in der Regel alle vier Jahre, seit der Bezirksreform alle fünf Jahre, in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Sie bestimmen aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher und wählen für die Dauer einer Wahlperiode den Bezirksbürgermeister und die Mitglieder des  Kontext: BezirksamtBezirksamtes. Die B. kontrolliert mit ihren Ausschüssen u. a. die Arbeit des Bezirksamtes, befasst sich mit dem bezirklichen Finanzhaushalt, mit bezirklichen Bebauungsplänen und anderen grundlegenden Aufgaben der bezirklichen Verwaltung, wie sie im Bezirksverwaltungsgesetz niedergelegt sind. Die B. hieß von 1920 bis 1933 Bezirksversammlung. Die Friedrichshainer B. tagte erstmals am 23.11.1920 in der Aula der 268./78. Gemeindeschule, Frankfurter Allee 37. Die B. Hallesches Tor (heute Kreuzberg) trat erstmals am 22.11.1920 in der Aula des Friedrich-Realgymnasiums, Mittenwalder Straße 34-37 zusammen, tagte danach in der Aula der Arndt-Realschule (heute Kontext: Lina-Morgenstern-Oberschule (Gesamtschule)Lina-Morgenstern-Oberschule, Mehringdamm 59) und ab August 1922 im  Kontext: Rathaus KreuzbergRathaus Kreuzberg. Sitz der gemeinsamen B. ist das Rathaus Kreuzberg.

© Edition Luisenstadt, 2002
Stand: 21. Okt. 2003
Berliner Bezirkslexikon, Friedrichshain-Kreuzberg
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