Anzahl der EhrenbürgerAberkennungen

Berliner Ehrenbürger

Die Geschichte der Ehrenbürgerschaft in Berlin beginnt mit der Steinschen Städteordnung für Preußen von 1808.

Das Bürgerrecht als politisches Recht, an der Verwaltung der Stadt durch aktives und passives Wahlrecht teilzunehmen und als Pflicht, für seine Stadt personell und materiell einzustehen, erhielt ein Bewohner der Stadt nur, wenn er Grund und Boden besaß oder durch ein Gewerbe mit der Stadt verbunden war. Ein Bewohner, der diese Bedingungen nicht erfüllte, galt als Schutzverwandter. Die Zahl der Schutzverwandten war sehr groß und das Bürgerrecht von außerordentlichem Wert.

Die kostenlose Verleihung des Bürgerrechts war eine Möglichkeit, Nichtbürger der Stadt für ihre Verdienste um das Wohl der Gemeinde zu ehren. Als erster erhielt es am 6. Juli 1813 Probst Conrad Gottlieb Ribbeck. Wilhelm III. verfügte 1827 für das Ehrenbürgerrecht, daß es eine Ehrenbezeugung sei, die den Träger von den Pflichten des Bürgers befreit.

Der Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten wurde 1851 aufgehoben und ab 1854 konnte das Ehrenbürgerrecht an Personen verliehen werden, die sich um die Stadt verdient gemacht haben. Nunmehr konnte auch ein Bürger Berlins Ehrenbürger werden. Der Bildhauer Daniel Christian Rauch war der erste Berliner, der zu dieser Ehre kam. Die Ehrenbürgerschaft ist seitdem vor allem eine ideelle Ehrung.

Heute erhält ein Ehrenbürger auch materielle Zuwendungen: eine kostenlose Jahreskarte der BVG (auf Antrag), die kostenlose Zustellung des Berliner Amtsblattes und, wenn dies gewünscht wird, eine Ehrengrabstätte in Berlin bei Übernahme der damit verbundenen Kosten.

 

© Edition Luisenstadt, 1998,     Stand: 18. August 2000       www.berlin-ehrungen.de