Bundeshauptstadt Berlin

Seit der Vereinigung am 3.10.1990 ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.

Am 20.6.1991 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, auch den Sitz des Parlaments und den Kernbereich der Regierungsfunktionen von Bonn nach Berlin zu verlegen. Dieser Beschluss wurde 1994 Gesetz. Damit übt Berlin in seiner weit über 750-jährigen Geschichte zum siebten Mal für den insgesamt siebten Staat bzw. Staatenbund die Funktion der Hauptstadt aus. In Berlin hat das deutsche Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, seinen Sitz. Die Legislative, der Deutsche Bundestag, hat im umgebauten Reichstagsgebäude seine Tagungsstätte. Der Bundesrat verlegte, abweichend von der am 5.7.1991 getroffenen Entscheidung, ebenfalls seinen Sitz nach Berlin. Entsprechend dem im Grundgesetz fixierten föderalistischen Staatsaufbau ist Berlin jedoch anders als Paris für Frankreich oder London für Großbritannien nicht eine klassische "Zentrale". Gemäß dem Bundestagsbeschluss von 1991 wurden Kernbereiche von Parlament, Regierung und Verwaltung in Berlin angesiedelt. Bonn als langjährige Bundeshauptstadt bleibt auch künftig ein wichtiges Verwaltungszentrum. Einige Bundesministerien haben ihren Dienstsitz weiterhin in Bonn. Der Bundesrat und die nach Berlin umgezogenen Ministerien behalten Außenstellen in der ehemaligen Bundeshauptstadt. Andere hoheitliche Institutionen sind regional über das Bundesgebiet verteilt. So haben bereits große Teile des  Kontext zu: BundesverwaltungsgerichtBundesverwaltungsgerichts ihren Sitz von Berlin nach Leipzig verlegt. Das Umweltbundesamt wird 2005 seinen Sitz von Berlin nach Dessau in Sachsen-Anhalt verlegen.

Quellen und weiterführende Literatur:
Literatur[ Berlin Handbuch, Regierungsgebäude ]

 

© Edition Luisenstadt, 2005    Stand: 3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
www.berlingeschichte.de/Lexikon