Name ab | 1914 |
Name bis | 4.11.1935 |
Namen (früher/später) |
Werlseestraße (1935) |
Namens- erläuterung |
Kurfürst, der Begriff leitete sich von Kur, dem althochdeutschen Begriff "churi" ab, was soviel wie Wahl bedeutete. Das Recht zur Königswahl hatten zunächst alle Reichsfürsten, ab Ende des 12. Jahrhunderts stand es auch Erzbischöfen zu. Ab 1257 wählte allein das Kurfürstenkollegium der sieben Reichsfürsten den deutschen König. Zu ihnen gehörte auch der Markgraf von Brandenburg. 1324 und 1338 ist das bis dahin gewohnheitsmäßig praktizierte Recht durch Reichsgesetzgebung fixiert und die Einmischung des Papsttums in die deutsche Königswahl zurückgewiesen worden. Die Goldene Bulle 1356 regelte die Befugnisse zur Königswahl endgültig. Die Zahl der Kurfürsten veränderte sich in der Folgezeit wiederholt, zuletzt gab es zehn Kurfürsten. 1806 verschwand das Kurfürstentum mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die Tracht der Kurfürsten bildete sich ab dem 13. Jahrhundert heraus und bestand von 1519 bis 1806 aus einem breiten, mantelartigen Rock mit weiten Ärmeln. Dazu wurden ein breiter Hermelinkragen, violette Handschuhe und eine Mütze mit Hermelinumrandung getragen. |
Nachdem sich Friedrichshagen mit einer Kaiser- und einer Königstraße geschmückt hatte, mußte naturgemäß zum Ruhm der Hohenzollern auch eine Kurfürstenstraße ins Ortsverzeichnis. Vorher Straße 24 des Bebauungsplans für Friedrichshagen von 1896. sie verlief zwischen Breestpromenade und Rahnsdorfer Straße und wurde im Bebauungsplan von 1914 als Kurfürstenstraße verzeichnet. 1935 wurde sie mit der Blücherstraße in Werlseestraße umbenannt. | |
aktueller Name | Werlseestraße |