T. wurde 1911 für zehn Jahre aus seiner Düsseldorfer Heimat als vortragender Rat an das Justizministerium nach Berlin versetzt und 1915 zum Geheimen Oberjustizrat ernannt. Nur kurze Zeit als Präsident des Oberlandesgerichts von Düsseldorf wirkend, avancierte er 1922 zum Präsidenten des Berliner Kammergerichts. Unter seiner elfjährigen Amtsführung bestätigte das Kammergericht eindrucksvoll seinen alten, unantastbaren Ruf als unabhängiger Gerichtshof. Als Mensch war T. hochgeachtet, als Visitator der ihm unterstellten Gerichte gefürchtet. Die Nationalsozialisten versetzten ihn 1933 zwangsweise in den Ruhestand.
© Edition Luisenstadt, 1998
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