G. erlernte den Beruf eines Buchdruckers. Nach Wanderjahren fand er 1887 seinen endgültigen Arbeits- und Wohnsitz im Berliner Umland. Sein kommunalpolitisches Engagement läßt sich bis in das Jahr 1913 zurückverfolgen. 1918 in den Gemeinderat gewählt, übernahm er im Dezember des gleichen Jahres das Amt eines stellvertretenden Gemeindevorstehers in Lichtenrade. Nach der Reform der preußischen Gemeindeverordnung wurde dieses Ehrenamt dann in eine hauptamtliche Stelle umgewandelt. G. war maßgeblich daran beteiligt, daß Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade bei der Bildung der Einheitsgemeinde Berlin im Jahre 1920 dorthin eingemeindet wurden und den 13. Verwaltungsbezirk (Tempelhof) konstituierten.
© Edition Luisenstadt, 1998
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