Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz)

trat am 1. 10. 1920 in Kraft. Am 27. 4. 1920 von der Preußischen Landesversammlung verabschiedet, sah es die umfassendste Stadterweiterung in der Geschichte Berlins vor. Hierbei legte man 8 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zusammen und formierte 20 Verwaltungsbezirke. Mitte wurde der 1., Tiergarten der 2. und Wedding der 3. Verwaltungsbezirk. Nach dem G. wurden die 225 Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung alle vier Jahre gewählt. Diese wählte aus sich den höchstens 30 Mitglieder zählenden Magistrat und als Stadtoberhaupt den Oberbürgermeister. Auf Bezirksebene entsprach dem die Struktur:  Kontext: Bezirksamt Bezirksamt mit Bezirksbürgermeister und Stadträten sowie Bezirksversammlung ( Kontext: Bezirksverordnetenversammlung Bezirksverordnetenversammlung). Die im Bezirk gewählten Stadtverordneten hatten auch einen Sitz in der Bezirksversammlung. Mit dem G. wurde Berlin 1920 die flächenmäßig zweitgrößte und bevölkerungsmäßig drittgrößte Stadt der Welt.

 

© Edition Luisenstadt, 2002
Stand: 19. Mrz. 2002
Berliner Bezirkslexikon, Mitte
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