07. 03. |
Heinrich Julian Aurel Schmidt wird in Marienwerder geboren. Nach seinem Studium in Königsberg kam er am 1. Oktober 1842 nach Berlin und
trat eine Lehrerstelle an einem Privatgymnasium und 1843 an der Luisenstädtischen Realschule an.
|
09. 03. |
Die Berliner Landsmannschaft (Studentenverbindung) der Märker, die »Marchia«, löst sich auf.
|
09. 03. |
Ferdinand Joachimsthal wird in Goldberg (Schlesien) geboren. Joachimsthal war Privatdozent der Mathematik und hatte eine Lehrstelle an der
königlichen Realschule in Berlin. Als Professor für Mathematik war er in Halle und Breslau tätig.
|
12. 03. |
Per Kabinettsorder genehmigt König Friedrich Wilhelm III. die Berufung des Heidelberger Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel zum
ordentlichen Professor der Philosophie an die Berliner Universität.
|
16. 03. |
Das Preußische Kultusministerium informiert schriftlich den Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel über den ministeriellen
Erlaß bezüglich seiner Anstellung an der Berliner Universität und die finanziellen Modalitäten (2 000 Taler Gehalt).
|
26. 03. |
Georg Wilhelm Friedrich Hegel wird zum ordentlichen Professor für spekulative Philosophie an der Berliner Universität berufen.
|
01. 05. |
Eine ambulatorische Klinik für Frauenkrankheiten wird in Berlin eröffnet, zugleich wurde das neue Gebäude der Entbindungsanstalt
der Universität eingeweiht.
|
02. 05. |
Georg Friedrich Pochhammer, Geheimer Steuerrat, eröffnet auf seinem Grundstück, Neue Friedrichstraße 18/19 (Mitte), das
Mariannenbad, das erste Dampfbad in Berlin. Als erste durfte die Namensgeberin, Prinzessin Marianne, ein Dampfbad nehmen.
|
08. 05. |
Dem Begründer und Leiter der Schule und Erziehungsanstalt nach Pestalozzis Methode, Johann Ernst Plamann, wird in Anerkennung seiner
Verdienste der Titel Professor verliehen.
|
14. 05. |
König Friedrich Wilhelm III. genehmigt durch Allerhöchste Kabinettsorder den Ankauf durch den Fiskus des bereits am 1. April
übernommenen Grundstücks in der Ziegelstraße, um dort eine chirurgische Klinik der Berliner Universität einzurichten.
|
23. 05. |
Im Amtsblatt des Regierungsbezirks Berlin werden die »hiesigen Grundbesitzer der Umgebung« darauf hingewiesen, »daß in der
Nähe der Mühlen nur solche Baumpflanzungen und Baumanlagen gemacht werden dürfen, die den Wind von der Mühle nicht abfangen«.
|