An der Spitze Berlins von 1945 bis 1997

Berlin war in dem knapp einem halben Jahrhundert zwischen 1945 und 1990 bis auf wenige Jahre eine zweigeteilte Stadt und ist heute wieder die Hauptstadt Deutschlands.

Wappen der Stadt BerlinAlsbald nach dem für Berlin verheerendsten aller Kriege, am 17. Mai 1945, nahm der damals von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzte Magistrat mit einem Oberbürgermeister und mehreren Stadträten seine Tätigkeit für die gesamte Stadt auf. Er orientierte sich vor allem auf die Versorgung der Stadtbevölkerung mit dem zum Überleben Notwendigsten, auf die Verhinderung von Epidemien, auf die Räumung der von Trümmern übersäten Straßen, auf die schrittweise Wiederingangsetzung der kommunalen Einrichtungen und auf die Schaffung arbeitsfähiger demokratischer Verwaltungsorgane der Stadt.

Die Alliierte Militärkommandantur übernahm am 11. Juli 1945 Berlin, das zugleich Sitz des Alliierten Kontrollrates für Deutschland und eine Viersektorenstadt wurde. Im August 1946 übermittelte der Alliierte Kontrollrat dem Oberbürgermeister eine "Vorläufige Verfassung für Groß-Berlin". Sie sah vor: eine Stadtverordnetenversammlung mit 130 Mitgliedern, die monatlich einmal zusammentreten sollte, sowie einen Magistrat mit einem Oberbürgermeister, drei Bürgermeistern und 20 hauptamtlichen Mitgliedern. Der Magistrat war der Stadtverordnetenversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden. Die Stadtverwaltung sollte nach den Richtlinien der Gesetze von 1853, 1920 und 1931 gestaltet werden. Die alliierten Stadtkommandanten brachten ihr Bestreben zum Ausdruck, der Berliner Bevölkerung in Angelegenheiten der Stadtverwaltung das Selbstbestimmungsrecht wiederzugeben und die Gesamtheit der Machtbefugnisse in die Hände der vom Volk gewählten Vertreter zu legen. Sie verlangten jedoch, daß nach der Wahl der Stadtverordneten umgehend mit der Ausarbeitung einer Stadtverfassung begonnen werde. Die geforderte Verfassung entstand zwar bis 1948 und wurde auch am 22. April desselben Jahres verabschiedet, jedoch von der Alliierten Kommandantur nicht mehr bestätigt.

Für den 20. Oktober 1946 wurden die ersten Nachkriegswahlen zur Stadtverordnetenversammlung anberaumt und im Dezember wählten die neuen Stadtverordneten den Magistrat. Berlin hatte nach einer Volkszählung um diese Zeit wieder 3,2 Millionen Einwohner.

Im Juni 1948 wurden einerseits in den West-Sektoren und andererseits im Ost-Sektor Berlins separate Währungen eingeführt. Damit war ein entscheidendes Signal für die Zweiteilung der Stadt gegeben. Im September 1948 wurde die Stadtverordnetenversammlung faktisch gespalten, im November ein provisorischer Magistrat für Ost-Berlin gebildet und im Dezember die Verwaltung für West-Berlin formiert. Beide Teile der Stadt entwickelten sich fortan voneinander getrennt und unterschiedlich.

Im Januar 1949 beschloß der Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates in Bonn die Annahme des Artikels 45 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach Groß-Berlin das Recht erhielt, Abgeordnete in das westdeutsche Parlament zu entsenden. Im selben Monat wählten die Westberliner Stadtverordneten den Oberbürgermeister und den Magistrat mit 15 Mitgliedern für ihre Teilstadt. Im August 1950 verabschiedeten sie die dem Grundgesetz der Bundesrepublik angepaßte "Berliner Verfassung" vom 22. April 1948 und setzten sie am 1. Oktober 1950 in Kraft. Die neue Verfassung verlieh West-Berlin den Status eines Landes - wie etwa Hamburg oder Bremen - und bestimmte, daß die Stadtverordneten einen Senat mit einem Regierenden Bürgermeister an der Spitze als oberste Westberliner Landesbehörde zu wählen hatten. Im Mai 1957 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, Berlin sei ein Land der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gelte auch für Berlin, soweit es nicht Rechten der drei westlichen Mächte entgegenstehe.

Wappen von Ost-BerlinMit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Inkrafttreten ihrer Verfassung im Oktober 1949 wurde Ost-Berlin zur Hauptstadt dieser Republik. Bis 1953 galt in Ost-Berlin die "Vorläufige Verfassung" aus dem Jahre 1946. Im Januar 1953 erfolgte eine Neuregelung der Verwaltung mit der "Verordnung über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht von Groß-Berlin" vom 19. Januar 1953 und der "Vorläufigen Verordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht von Groß-Berlin" vom 23. Januar 1953. Ost-Berlin erhielt den Status eines Bezirks gemäß der Neustrukturierung der DDR nach Bezirken. Die Volksvertretung für Ost-Berlin setzte sich aus 130 Mitgliedern zusammen, die als ihr vollziehendes Organ den Magistrat wählte. Dieser bestand aus dem Oberbürgermeister, acht Stellvertretern, dem Sekretär und acht weiteren Mitgliedern.

Erst nach langen Jahren der Teilung Berlins konnten der Oberbürgermeister Ost-Berlins und der Regierende Bürgermeister West-Berlins am 6. Dezember 1989 eine Zusammenarbeit beider Behörden in der Kommunalpolitik vereinbaren. Am 12. Juni 1990 fand die erste gemeinsame Sitzung des Magistrats von Ost-Berlin und des Senats von West-Berlin im Roten Rathaus statt. In ihr wurde der Wille beider Stadtverwaltungen zum Ausdruck gebracht, die Einheit Berlins so schnell wie möglich herzustellen. Kurz darauf wurde die "Verfassung von Berlin vom 23. Juli 1990. Gemäß Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 22. April 1948 in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung von Berlin vom 11. Juli 1990" für Ost-Berlin wirksam. Damit war die verfassungsmäßige Voraussetzung für die Eingliederung des östlichen in das westliche Berlin gegeben. Am 2. Oktober 1990 bekundeten Senat und Magistrat in einer weiteren gemeinsamen Sitzung - diesmal im Rathaus Schöneberg -, daß vom nächsten Tage an das wiedervereinigte Berlin die Hauptstadt des vereinten Deutschlands sein solle. Im darauffolgenden Jahr wurde das Rote Rathaus Sitz des Regierenden Bürgermeisters und der Senatskanzlei von Berlin.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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