* 27. 05. 1673
+ 15. 01. 1736
Oberbürgermeister
von 1709 bis 1736
Ludwig Senning, der vierte der Berliner Bürgermeister, die 1709 ihr Amt an der Spitze der Stadt antraten, betätigte sich ursprünglich als Geheimer Sekretär und Registrator beim königlichen Archiv sowie als Geheimer Archivar. Er wurde dann Geheimer Justiz- und Kammergerichtsrat, ab 1710 - bereits Bürgermeister - Direktor des Stadtgerichts und schließlich ab 1731 Direktor des Französischen Obergerichts in Berlin.
In seine Amtszeit fiel die Erneuerung der Gassenordnung aus dem Jahre 1707. Vom September 1735 an mußte danach jeder Berliner Hausbesitzer jeden zweiten Tag die Straße fegen, und die Gassenmeister mußten mit 28 zur Verfügung stehenden Karren täglich den anfallenden Kehricht beseitigen. Der Magistrat erhielt die Auflage, Frauen zu beschäftigen, die den Unrat von den Straßen zu schaffen hatten, der dort heimlich abgelagert wurde.
Mit der Einführung des Amtes eines Stadtpräsidenten 1726 stand Ludwig Senning nicht mehr an der Spitze der Stadtverwaltung, sondern war nun - zwar weiterhin in der Funktion eines Bürgermeisters - dem Stadtpräsidenten nachgeordnet. Er vertrat die Stadt als Verordneter der "Landschaft" (Landrätekollegium).
Ludwig Senning wurde in der Berliner Parochialkirche
beigesetzt.
© Edition Luisenstadt, 1998
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