Johann Heinrich Schlüter

* 1669
+ 29. 09. 1731
Wappen Schlüter
Oberbürgermeister
von 1712 bis 1730

Hofrat Johann Schlüter stand als Bürgermeister neben weiteren Amtskollegen nur bis 1725 an der Spitze der Berliner Verwaltung. Ab 1726 war er - zwar in gleicher Funktion - dem Stadtpräsidenten untergeordnet, der den Vorsitz im Magistrat übernommen hatte. Schlüter machte sich durch sein Engagement für den Wiederaufbau des 1712 abgebrannten Gymnasiums zum Grauen Kloster verdient.

Johann Schlüter betätigte sich bereits als 30jähriger Mann in der Funktion eines Kurfürstlich-Brandenburgischen Kammergerichts- und Oberappellationsgerichtsadvokaten. 1717 - schon Bürgermeister - wurde er Kammergerichtsrat, 1718 Geheimer Justiz- und Oberappellationsgerichtsrat und schließlich Tribunalsrat (Strafgerichtsrat). Dazwischen arbeitete er als Syndikus der Stadt Berlin (ab 1704), als Verordneter und Syndikus der "Landschaft" (Landrätekollegiun) und auch als Kommissar beim Armendirektorium.

Hofrat Johann Schlüter bewohnte ein eigenes Haus in der Klosterstraße.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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