+ 1724
Oberbürgermeister
von 1712 bis 1722
Hofrat Christian Brimsleben übte das Amt des Bürgermeisters schon drei Jahre aus, ehe er nachweislich am 27. Mai 1715 seinen Bürgermeistereid ablegte. Eine frühere Eidesleistung ist jedenfalls nicht bekannt.
Christian Brimsleben betätigte sich zuvor als Regimentsquartiermeister, als Landeinnehmer des Kreises Teltow und ab 1721 als Kommissar der Serviskammer (Amt für Freikauf von der Pflicht zur Truppenverpflegung und Einquartierung).
Am 27. November 1715 - während der Amtszeit
Brimslebens als Bürgermeister - wurden Begriff und Rechtsstand
des "Schutzverwandten" eingeführt. Darunter verstand
man einen Bürger der Stadt, der zwar keiner Innung angehören,
aber den Bürgereid leisten und zugleich vier Taler zahlen
mußte. Damit war der Erwerb der Bürgerschaft erleichtert
worden. Diese Regelung half Berlin, seinen Verlust an vielen Einwohnern
ein wenig zu kompensieren. Friedrich Wilhelm I. hatte nämlich
kurz nach seiner Thronbesteigung 1713 rigorose Sparmaßnahmen
angeordnet, die nicht nur den Hof betrafen. Maler und Musiker
wurden entlassen, das Theater geschlossen, die Akademie der Wissenschaften
Räume und Mittel genommen und der Lustgarten von Bäumen,
Blumen und Brunnen beräumt und in einen Exerzierplatz umgestaltet.
Daraufhin verließen die Stadt neben zahlreichen Adligen
auch Tausende Handwerker, da ihre gewerbliche Grundlage bis dahin
stark auf die Belieferung des Hofes ausgerichtet war. Eine Krise
des Handels- und Kreditwesens führte 1714 überdies zu
zahlreichen Bankrotten. Hinzu kamen 1715 der Eintritt Brandenburgs
in den Pommerschen Krieg und sich anschließende Mißernten.
Erst 1720 setzte wieder ein wirtschaftlicher Aufschwung ein. Christian
Brimsleben stand also in einer für Berlin schwierigen Zeit
an der Spitze der Stadt.
© Edition Luisenstadt, 1998
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