* 01. 08. 1595 in Berlin
+ 09. 08. 1655 in Berlin
Oberbürgermeister
von August 1641 bis 1642,
1643 bis 1644, 1645 bis 1646,
1647 bis 1648, 1649 bis 1650,
1651 bis 1652, 1653 bis 1654,
1655
Andreas Lindholz wurde am 22. August 1641 zum Bürgermeister Berlins gewählt. Einen Tag später, am 23. August 1641, leistete er den Amtseid. Er stand rund sieben Jahre an der Spitze der Stadtverwaltung, davon vier Jahre zusammen mit Friedrich Blechschmied und die übrigen Jahre zusammen mit Michael Zarlang. Zuvor betätigte er sich als Rechtsberater, ab 1623 als Kurfürstlich-Brandenburgischer Hof- und Kammergerichtsadvokat, ab 1635 als Syndikus der Altstadt Brandenburg, als Kammermeister (hoher Finanzbeamter) und als Hof- und Kammergerichtsrat.
Andreas Lindholz entstammte einer seit Jahrhunderten angesehenen und wohl auch reichen Familie, die mehrmals für beträchtliche Summen an den Landesherrn bürgte. 1567 reklamierte der Landesherr jedoch die bis dahin angefallenen Bürgschaften vermutlich in der Absicht, sich von den Schuldverschreibungen zu befreien. Er ließ zudem das gesamte bewegliche und unbewegliche Eigentum der Familie Lindholz durch Beamte registrieren und im Besitz der Familie befindliche Edelmetalle sowie vorhandenen Schmuck beschlagnahmen.
Über den Vater von Andreas Lindholz finden sich in der Literatur unterschiedliche Angaben. Einmal wird er als Sohn des Kurfürstlich-Brandenburgischen Geheimsekretärs Andreas Lindholz des Älteren vermerkt, der sich in vielen Legationen und auf Reichstagen einen Namen gemacht hatte, zum anderen wird Bartholomäus Lindholz, Kaufmann und Ratsmitglied zu Berlin, später Kammermeister in Cölln als sein Vater angegeben.
Verheiratet war Bürgermeister Lindholz mit Ursula Striege. Aus der Ehe gingen zwei Söhne hervor: Andreas, der Kammermeister und dann Geheimer Kammerrat wurde, und Balthasar, Kammerrat in Halberstadt.
Andreas Lindholz verstarb am 9. August 1655 und wurde am 16. August in der Berliner Nikolaikirche beigesetzt.
Während der Amtszeit von Andreas Lindholz als Bürgermeister Berlins wurde - sicher als eine Folge des Dreißigjährigen Krieges - am 24. Oktober 1643 eine verschärfte Wachordnung erlassen. Sie legte fest, daß alle Berliner Bürger - ausgenommen kurfürstliche Räte und Geheimsekretäre - Wache an den Toren und an anderen Orten der Stadt zu leisten hatten.
1649, also ein Jahr nach Beendigung des Dreißigjährigen
Krieges, strukturierte Kurfürst Friedrich Wilhelm den Berliner
Rat um und reduzierte ihn personell. Von da an gab es nur noch
acht Ratsherren - zwei Bürgermeister, zwei Kämmerer
und vier Ratsherren. Im Dezember eines jeden Jahres erfolgte die
Neuwahl des Rates, auf die der Kurfürst Einfluß nahm.
Die Entscheidungsbefugnisse des Rates wurden auf sogenannte Routineangelegenheiten,
zum Beispiel die Wahl von Geistlichen und Lehrern sowie die Verpachtung
städtischer Güter, begrenzt.
© Edition Luisenstadt, 1998
www.luise-berlin.de