Thomas Freiberg



Bürgermeister
von 1520 bis 1521, 1522 bis 1523,
1524 bis 1525, 1526 bis 1527,
1528 bis 1529

Thomas Freiberg, 1520 zum Bürgermeister erwählt und am 18. Dezember 1521 von Kurfürst Joachim I. Nestor als solcher bestätigt, erlebte das Eindringen des reformatorischen Gedankengutes von Martin Luther in die Mark Brandenburg sowie eine beginnende Grundlagenveränderung der Rechtsprechung auch für Berlin.

Während das lutherische Bekenntnis von der Berliner Bevölkerung in weitem Maße angenommen wurde - 1521 haben sich zum Beispiel in Berlin und Cölln Rat, Gilden (Zünfte) und Schulen nicht mehr an der Fronleichnamsprozession beteiligt -, stand der Landesherr Joachim I. Nestor der Reformation nicht nur ablehnend gegenüber, sondern trat auf dem Reichstag zu Worms 1521 auch als einer der schärfsten Gegner Luthers auf. Die Verbreitung der Reformation in seinem Land konnte er aber dennoch nicht verhindern. Erst unter seinem Sohn und Nachfolger Joachim II. Hector erfolgte die offizielle Einführung der Reformation in der Mark Brandenburg und damit auch in Berlin.

1527 setzte Joachim I. Nestor für die gesamte Mark die "Constitutio Joachimica" in Kraft, in der das Erbrecht mit Zustimmung der Stände neu geregelt wurde. Grundlage dieses Erlasses war das römische Recht (Kaiserrecht), das sich auch in anderen Bereichen der Justiz allmählich durchsetzte und das Volksrecht des Mittelalters ablöste, das sich am "Sachsenspiegel" des Eike von Repkow (Repgow) orientierte. Die Schöffen wurden im Laufe der Zeit beiseite gedrängt und durch an Universitäten ausgebildete Juristen ersetzt.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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