* 02. 04. 1617 in Neuruppin
+ 10. 04. 1682
Oberbürgermeister
von 1657 bis 1658,
1659 bis 1660, 1661 bis 1662,
1663 bis 1665, 1666 bis 1667,
1668 bis 1669, 1670 bis 1671,
1672 bis 1673, 1674 bis 1676,
1677 bis 1679, 1680 bis 1681
Johann Tiefenbach, Sohn des Neuruppiner Bürgermeisters Johann Tiefenbach des Älteren, lernte am Berliner Gymnasium und studierte dann Jura - vermutlich in Berlin, Stettin (heute Szczecin), Königsberg (heute Kaliningrad) und Frankfurt an der Oder. Er heiratete in erster Ehe Euphrosyna Margaretha Reichardt, Tochter des Berliner Bürgermeisters Benedikt Reichardt (Amtsantritt 1630), die jedoch am 24. Juni 1669 verstarb, und in zweiter Ehe Margaretha von der Linde, Witwe des Kurmärkischen Landschaftsrentmeisters (Leiter des Kollegiums von Landräten) Christian von der Linde und geborene Mieser. Von ihr und ihrer am 20. Juli 1663 in Berlin geborenen Tochter Anna Maria Ludolf gibt es in der Berliner Marienkirche ein Doppelepitaph.
Durch seine erste Frau kam Johann Tiefenbach in den Besitz des Hauses an der Ecke König- / Burgstraße in Berlin, das er "mit vielen schönen Wohnungen prächtig und massiv von Grund aus" erneuerte. Dazu erwarb er 1653 einen Teil des Dorfes Zeestow und später des Dorfes Blankenburg mit dem dazugehörenden Gut. Auch hier bewährte er sich als sorgsamer Bauherr.
Johann Tiefenbach hatte ein ausgeprägtes Gefühl für Traditionen. So war er besonders stolz auf den alten Besitz seiner ersten Frau, deren Vorfahren bis auf das Geschlecht der Blankenfeldes zurückwiesen. Das Andenken an diese berühmte Berliner Familie hat er durch ein Sandsteindenkmal festgehalten, das lange Zeit die Klosterkirche zierte. Seine umfangreiche Büchersammlung schenkte später sein Sohn, der Geheime Rat Johann Christian Tiefenbach, dem Gymnasium zum Grauen Kloster.
Tiefenbach leistete den Bürgermeistereid am
13. Januar 1657. Er stand 14 Jahre an der Spitze der Berliner
Stadtverwaltung, davon vier Jahre zusammen mit Michael Zarlang,
drei Jahre zusammen mit Friedrich Müller, jeweils zwei Jahre
zusammen mit Benedikt Reichardt, Matthias Neuhaus und Gottfried
Scharden sowie ein Jahr zusammen mit Matthias Kraatz. Zuvor betätigte
er sich als Rechtsberater, ab 1644 als Kurfürstlich-Brandenburgischer
Kammergerichtsadvokat und ab 1648 als Syndikus der Stadt Berlin.
Während der Amtszeit als Bürgermeister war Tiefenbach
auch ab 1666 Verordneter der Mittel- und Uckermärkischen
und Ruppiner Städte und Landschaftsadvokat (Rechtsanwalt
eines Kollegiums von Landräten).
© Edition Luisenstadt, 1998
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