Johann Tempelhof sen

* 1475
+ vor dem 22. 1. 1544
Wappen Tempelhof
Oberbürgermeister
von 1527 bis 1528,
1529 bis 1530, 1531 bis 1532,
1533 bis 1534, 1535 bis 1536,
1537 bis 1538, 1539 bis 1540,
1541 bis 1542, 1543 bis 1544

In Berlin ist die Familie Tempelhof seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisbar. Sie entstammte dem einfachen Bürgerstand. Vermutlich lebten die Tempelhofs ursprünglich in Süddeutschland, da einer ihrer Angehörigen, Hans Tempelhof, 1468 an den Hof Kurfürst Friedrichs II. Eisenzahn als Apotheker berufen wurde und gerade in Süddeutschland der Apothekerberuf zu jener Zeit in vollster Blüte stand. Im 16. Jahrhundert finden die Tempelhofs auch als bürgerliche Landeigentümer Erwähnung. Allerdings nimmt sich ihr ländliches Besitztum weit bescheidener aus als das früherer Ratsfamilien.

Während der Herrschaft Joachims II. Hector (1535 - 1571) bildete sich eine weitgehende Personalunion zwischen Stadtobrigkeit und hohen Hofbeamten heraus. Der Verwaltung Berlins und Cöllns gereichte das nicht zum Besten, konnte doch der kurfürstliche Hof damit verstärkt Einfluß auf die städtischen Räte nehmen, vornehmlich um die ständigen Geldbedürfnisse Joachims II. Hector, der eine recht verschwenderische Hofhaltung betrieb, durch Darlehen seitens der Städte und ihrer begüterten Einwohner zu befriedigen. Überhaupt waren die vermögenden Bürger der Residenzstädte Berlin und Cölln mehr oder weniger in die Finanzgeschäfte des Hofes verwickelt, so daß zwischen Hof und Bürgertum eine so enge Beziehung entstand, wie zu keiner anderen Zeit. Manch eine Familie führte das in den wirtschaftlichen Ruin.

Auch Johann Tempelhof sen., der erste Bürgermeister aus dieser Familie, stand in unmittelbarem kurfürstlichem Dienst. 1527 zum Stadtoberhaupt gewählt und 1528 vom Landesherrn bestätigt, versah er überdies das Amt eines Kurfürstlich-Brandenburgischen Küchenmeisters und wurde im Jahre 1536 auch noch mit der niederen Gerichtsbarkeit belehnt. Berlin und Cölln kauften diese Gerichtsbarkeit 1544 von den Söhnen Johann Tempelhofs sen., Hans (Bürgermeister ab 1542) und Georg zurück. Damit waren die Städte wieder im Besitz der vollen Gerichtsbarkeit (die höhere hatten sie bereits 1508 wieder erworben).

Während der Amtszeit Johann Tempelhofs sen. wurden 1542 auf gemeinsamen Ratsbeschluß der Städte Berlin und Cölln zunächst die vor Cölln gelegene Heide, die Holzungen hinter Rosenfelde (dem heutigen Friedrichsfelde) und Rixdorf (dem heutigen Neukölln) zwischen beiden Städten aufgeteilt. Am 24. August 1543 erfolgte eine weitere Teilung ihres gemeinsamen Besitzes. Als beider Eigentum verblieben Lichtenberg, Bergholz, Marienfelde, Mariendorf und Tempelhof. Ausschließlich an Berlin fielen Stralau, Boxhagen, Pankow und Rosenfelde, an Cölln Rixdorf sowie Busch und Gehölz bei Tempelhof.

Verheiratet war Bürgermeister Johann Tempelhof sen. mit Katharina Nieckamer, die fünf Jahre vor ihm starb. Außer den beiden bereits erwähnten Söhnen Hans und Georg waren aus dieser Ehe noch zwei Töchter, Gertrud und Anna, hervorgegangen. Johann Tempelhof sen. wurde in der Berliner Nikolaikirche an der Seite seiner Frau beigesetzt.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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