Johann Christoph Otto

* 03. 01. 1644 in Berlin
+ 06. 04. 1688 in Berlin
Wappen Otto
Oberbürgermeister
von 1682 bis 1683,
1684 bis 1685, 1686 bis 1687

Johann Otto leistete den Bürgermeistereid am 27. April 1682 und übte das Amt drei Jahre lang zusammen mit Dr. Christoph Schmidt aus. Von ihm weiß man, daß er ab 1668 Kurfürstlich-Brandenburgischer Kammergerichtsadvokat und seit 1678 Syndikus der Stadt Berlin war.

Johann Otto besuchte das Berliner und Joachimsthaler Gymnasium. 1661 begann er in Frankfurt an der Oder ein Jurastudium, das er 1662 in Jena fortsetzte. Zwei Jahre darauf kehrte er nach Frankfurt an der Oder zurück und erwarb hier 1666 den akademischen Grad eines Lizentiats der Rechte (Vorlesungsberechtigung).

Johann Otto war zweimal verheiratet. Aus erster Ehe hatte er acht Kinder, die jedoch alle im frühen Kindesalter verstarben. Aus der zweiten Ehe ging eine Tochter hervor. Der Vater, Wolfgang Otto, war Kammergerichtssekretär und die Mutter, Anna Maria, stammte aus der Familie des Berliners Joachim Seltrecht.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
www.luise-berlin.de