Hans von der Gröben


Wappen Gröben
Bürgermeister
von 1508 bis 1509,
1509 bis 1510,1511 bis 1512

Im ersten Amtsjahr Bürgermeister Hans von der Gröbens kaufte der Rat Berlins vom Kurfürst Joachim I. Nestor die höhere Gerichtsbarkeit zurück, die der Stadt 1442 entzogen worden war (siehe Bürgermeister Hans Brackow, Amtsantritt 1495).

1515 erließ der Kurfürst für Berlin und Cölln sowie die anderen Städte der Mark eine Polizeiordnung, die Wirtschaft und Verwaltung, Aufgaben des Rates, Pflichten der Innungen, aber auch das Privatleben der Bürger betraf: Einkünfte der Städte sollten danach zum Nutzen derselben verwendet, verödete Haus- und Hofstellen wieder aufgebaut werden. Richter und Schöffen wurden angehalten, ihre Urteile ohne Ansehen der Person zu fällen. Gotteslästerung, öffentliche Sünde und Zauberei wurden unter strenge Strafe gestellt. Für das gesamte Land wurden einheitliche Maße und Gewichte verfügt. Großen Wert legte die Verordnung auf eine gute Qualität der zum Verkauf angebotenen Lebensmittel wie Brot, Fleisch, Bier und Wein, die zu redlichen Preisen verkauft werden sollten. Für Zuwiderhandlungen wurden in der Verordnung Strafen an Leib und Gut angedroht.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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