Bürgermeister
von 1508 bis 1509,
1509 bis 1510,1511 bis 1512
Im ersten Amtsjahr Bürgermeister Hans von der Gröbens kaufte der Rat Berlins vom Kurfürst Joachim I. Nestor die höhere Gerichtsbarkeit zurück, die der Stadt 1442 entzogen worden war (siehe Bürgermeister Hans Brackow, Amtsantritt 1495).
1515 erließ der Kurfürst für Berlin
und Cölln sowie die anderen Städte der Mark eine Polizeiordnung,
die Wirtschaft und Verwaltung, Aufgaben des Rates, Pflichten der
Innungen, aber auch das Privatleben der Bürger betraf: Einkünfte
der Städte sollten danach zum Nutzen derselben verwendet,
verödete Haus- und Hofstellen wieder aufgebaut werden. Richter
und Schöffen wurden angehalten, ihre Urteile ohne Ansehen
der Person zu fällen. Gotteslästerung, öffentliche
Sünde und Zauberei wurden unter strenge Strafe gestellt.
Für das gesamte Land wurden einheitliche Maße und Gewichte
verfügt. Großen Wert legte die Verordnung auf eine
gute Qualität der zum Verkauf angebotenen Lebensmittel wie
Brot, Fleisch, Bier und Wein, die zu redlichen Preisen verkauft
werden sollten. Für Zuwiderhandlungen wurden in der Verordnung
Strafen an Leib und Gut angedroht.
© Edition Luisenstadt, 1998
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