Georg Rust

* um 1539
+ 20. 8. 1602

Oberbürgermeister
von 1580 bis 1581,
1582 bis 1583

Georg Rust war zunächst Bürgermeister von Berlin. Mit Ablegung seines Eides am 11. Januar 1580 übernahm er sein Amt und übte es bis 1583 aus. 11 Jahre später, 1594, wurde er nochmals zum Bürgermeister ernannt - diesmal allerdings in der Schwesterstadt Cölln, in der er das höchste Stadtamt bis zu seinem Tode verwaltete.

Während der Amtszeit Georg Rusts als Berliner Bürgermeister brannte das Berliner Rathaus zum nunmehr dritten Mal fast vollständig ab. Am 7. November 1581 abends gegen 10 Uhr war das Feuer durch Verschulden des Marktmeisters Georg Warsen ausgebrochen, der im Rathaus mit einem brennenden Kien fahrlässig umgegangen war. Der sich schnell ausbreitende Brand vernichtete alle inneren und äußeren Holzteile, den Uhrenturm, alle im Rathaus befindlichen Vorräte an Lebensmitteln sowie armen Kindern gehörende Nachlaßsachen, die von deren Vormündern hier deponiert worden waren. Nur die beiden vordersten gewölbten Ratsstuben mit den darin befindlichen Briefen und Dokumenten konnten vor der Zerstörung gerettet werden.

1598 erhielt Georg Rust von Kurfürst Joachim Friedrich, der im genannten Jahr die Nachfolge Johann Georgs angetreten hatte, ein freies Burglehenhaus zum Besitz. Es handelte sich dabei um dasselbe Haus, mit dem Bürgermeister Hans Brackow 1511 von Kurfürst Joachim I. Nestor belehnt worden war. Georg Rust konnte als Besitzer eines freien Burglehenhauses von nun an die damit verbundenen Privilegien wie Steuerfreiheit und anderes mehr beanspruchen.

Am 20. August 1602 verstarb Georg Rust im 63. Lebensjahr. Zu seinem Tod heißt es, daß er sich am Vorabend gesund zu Bett begab, am darauffolgenden Morgen gegen fünf Uhr noch mit seiner Frau geredet habe, wenn auch schon von Schwäche befallen, um sieben Uhr aber, als diese aus dem Garten zurückkehrte, bereits tot gewesen sei.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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