Friedrich Müller

* 03. 04. 1615 in Berlin
+ 24. 11. 1677 in Berlin (vermutlich)
Wappen Müller
Oberbürgermeister
von 1670 bis 1671, 1672 bis 1673,
1674 bis 1675, 1676 bis 1677

Friedrich Müller legte den Amtseid als Bürgermeister am 19. Februar 1668 ab. Es ist daher anzunehmen, daß er das Amt schon ab 1668 innehatte. Auf jeden Fall stand er drei Jahre lang gemeinsam mit Johann Tiefenbach und ein Jahr zusammen mit Matthias Neuhaus an der Spitze der Berliner Stadtverwaltung. Davor war Müller Lizentiat der Rechte (akademischer Grad, der zum Halten von Vorlesungen berechtigte), seit 1638 Kurfürstlich-Brandenburgischer Kammergerichtsadvokat und seit 1661 Syndikus der Stadt Berlin.

Während seiner Amtszeit formierte der Berliner Rat aus 600 arbeitslosen Handwerksgesellen eine Schutztruppe, die für Kost und Logis die Stadt - zusammen mit anderen Kräften - gegen anrückende schwedische Truppen verteidigen sollte.

Friedrich Müller war mit Elisabeth Herzberg, der Tochter des Mittenwalder Bürgermeisters Andreas Herzberg, verheiratet und hatte mit ihr vier Söhne. Der älteste Sohn, Andreas Libertus Müller, wurde Jahre später ebenfalls Bürgermeister Berlins (Amtsantritt 1695). Der Vater von Friedrich Müller, Libertus Müller, betätigte sich als Kurfürstlich-Brandenburgischer Münzmeister und Ratsverwandter (Ratsmitglied) Berlins, seine Mutter entstammte der Familie des Berliner Bürgermeisters Matthias Franke (Amtsantritt 1586). Er selbst hatte in Frankfurt an der Oder, Wittenberg, Leipzig und Rostock Jura studiert. In einer etwa 40jährigen Rechtspraxis eignete er sich gründliche Kenntnisse über die juristischen Verhältnisse in der Mark Brandenburg an, die er dann zu einem Buch zusammenfaßte und veröffentlichte.

Friedrich Müller wurde in der Berliner Nikolaikirche beigesetzt.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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