* in Aschersleben
+ Oktober 1615 in Berlin (vermutlich)
Oberbürgermeister
von 1595 bis 1596,
1597 bis 1598, 1599 bis 1600,
1601 bis 1602, 1603 bis 1604,
1605 bis 1606, 1607 bis 1608,
1609 bis 1610, 1611 bis 1612,
1613 bis 1614, 1615
Andreas Weißbrodt wurde in Aschersleben als Sohn des Kammergerichtsadvokaten Andreas Weißbrodt geboren. Seine Mutter war die Tochter des Strausberger Bürgermeisters Benedikt Lindholz.
Offensichtlich als Rechtsgelehrter ausgebildet, übte Andreas Weißbrodt 1547 die Tätigkeit eines Prokurators (Bevollmächtigten) aus. Drei Jahre später, 1550, wurde er von Joachim II. Hector zum Kurfürstlich-Brandenburgischen Kammergerichtsadvokaten ernannt. Als Verordneter der Mittel- und Uckermärkischen sowie der Ruppiner Städte kontrollierte er im Auftrag der Stände Steuerbelange dieser Gebiete. Auch das Amt des Syndikus, das aus dem des Stadtschreibers hervorgegangen war, hatte er in Berlin inne. In dieser Eigenschaft vertrat er die Stadt bei den Landständen, vor dem Kurfürsten und bei Prozessen vor auswärtigen Gerichten.
1595, während der Regierungszeit Johann Georgs, wurde Andreas Weißbrodt zum Bürgermeister gewählt - seinen Eid hatte er Ende Dezember 1594 abgelegt. In diesem ersten Jahr seiner Bürgermeistertätigkeit erließen die Räte von Berlin und Cölln eine "Bettelordnung". Diese trennte streng zwischen Insassen von Hospitälern, Waisen, sogenannten Hausarmen sowie einheimischen ehrbaren Straßenbettlern auf der einen Seite und fremden Bettlern und Landstreichern auf der anderen Seite. Für die in Hospitälern untergebrachten Alten und Gebrechlichen durften "Körbefrauen" milde Gaben sammeln. Armen Waisenkindern war es erlaubt, wie vordem weiterhin Kurrende zu singen (für Almosen zu singen) und dafür Brot und Geld von den Bürgern entgegenzunehmen. Die ordentlichen einheimischen Verarmten erhielten ein Abzeichen und konnten zu festgelegten Zeiten auf den Straßen und in den Häusern um "milde Gaben" bitten. Die würdigen Hausarmen - so bezeichnete man verarmte Einwohner, die sich nicht zum Betteln entschließen konnten - erhielten Unterstützung aus der Armenkasse, dem "Gemeinen Kasten". Fremden Bedürftigen war das Betteln in der Residenz untersagt.
In der zweiten Amtsperiode Bürgermeister Weißbrodts (1598) wurde die Mark Brandenburg erneut von der Pest heimgesucht, an der allein in Berlin etwa 2200 Einwohner gestorben sein sollen.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts (unter Kurfürst Joachim Friedrich) trat eine Verbesserung des Schulwesens in der Residenz ein. 1601 gründeten die Räte von Berlin und Cölln eine deutsche Schreib- und Rechenschule. Die bereits bestehenden Schulen, wie die allgemeine Landesschule im Grauen Kloster (1573 aus der Marien- und Nikolaischule entstanden) und die Cöllner Petrischule, waren Lateinschulen. Allerdings konnte die neue Bildungseinrichtung nur von Söhnen und Töchtern vermögender Eltern besucht werden, da Schulgeld entrichtet werden mußte. Sechs Jahre später, am 23. August 1607, wurde ein neues Gymnasium - Joachimsthaler Gymnasium genannt - feierlich eingeweiht. Es befand sich ursprünglich in der Schorfheide. Erst später, 1658, wurde es, bedingt durch seine Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg, in die Residenz verlegt und mit dem Cöllner Gymnasium vereinigt.
Andreas Weißbrodt bekleidete seine Bürgermeisterfunktion
bis zu seinem Tod 1615. Am 23. Oktober des genannten Jahres wurde
er in Berlin beigesetzt.
© Edition Luisenstadt, 1998
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