* um 1400
+ 07. 08. 1474
Oberbürgermeister
von 1436 bis 1437, 1444 bis 1445,
1446 bis 1447, 1457 bis 1458,
1459 bis 1460, 1461 bis 1462,
1463 bis 1464
Wilhelm Blankenfelde, in älteren Schriften Wilcke genannt, war der erstgeborene Sohn des Bürgermeisters Paul Blankenfelde (Amtsantritt 1401). Bereits zur Zeit seiner ersten Wahl zum Stadtoberhaupt 1436 war er Erbherr zu Blankenburg, Pankow und Weißensee. Als Bürgermeister und Teilnehmer erlebte er den Konflikt, der 1440/41 zwischen Gewerken (Zünften) und gemeiner Bürgerschaft einerseits und dem patrizischen vereinigten Rat von Berlin und Cölln andererseits ausbrach, die darauffolgende Trennung von Berlin und Cölln durch Friedrich II. Eisenzahn, die damit verbundene Entmachtung des Rats am 26. Februar 1442 und schließlich den Aufruhr der Stadt gegen den Kurfürsten im Jahre 1448 (siehe Henning Strohband, Amtsantritt 1401).
Von Wilhelm Blankenfelde und seinem jüngeren Bruder Johannes heißt es, daß sie sich erst nach längerem Drängen seitens der anderen Patriziergeschlechter dazu entschließen konnten, in den Konflikt einzugreifen, waren sie doch erst kurze Zeit davor, 1446, mit dem Dorf Seefeld sowie mit Rechten und Renten in Groß Ziethen, Herzfelde, Rüdersdorf und Pankow belehnt worden. Beide mußten sich, wie auch Angehörige anderer reicher Ratsfamilien, die bei der Empörung besonders hervorgetreten waren, vor dem Spandauer Hofgericht verantworten. Da sie als Lehnsbesitzer kurfürstlichen Vasallen gleichkamen, klagte man sie der Felonie, das heißt der Untreue gegenüber dem Landesherrn, an. Die Brüder Blankenfelde waren genötigt, ihre Lehen an den Kurfürsten zurückzugeben und eine hohe Geldstrafe in Kauf zu nehmen. Friedrich II., der trotz all seiner Härte - nicht umsonst trug er den Beinamen "Eisenzahn" - sich politisch zu mäßigen verstand, sobald er dies für zweckmäßig hielt, begnadigte die Blankenfelde schon kurze Zeit später. Besonders Wilhelm Blankenfelde scheint die Gunst des Kurfürsten rasch wieder erlangt zu haben. 1454 erhielt er seinen gesamten Besitz zurück und wird in einer Urkunde aus dem selben Jahr vom Kurfürsten als "unser getreuer Wilcke" bezeichnet. Auch das Bürgermeisteramt wurde ihm 1457 wieder zugestanden, das er bis 1464 - unterbrochen nur durch den obligatorischen jährlichen Wechsel - ausübte.
Wilhelm Blankenfelde hatte zeitweilig sein Bürgermeisteramt, aber offensichtlich nicht seine Mitgliedschaft im Rat verloren, denn 1453 konnte er gemeinsam mit dem damaligen Bürgermeister Peter Garnkäufer anläßlich der Überbringung des Neujahrglückwunsches für Friedrich II. Eisenzahn von diesem das Recht für den Berliner Rat erwerben, künftig Briefe mit rotem Wachs siegeln zu dürfen.
Er und sein Bruder Johannes konnten ihre Besitztümer in den nachfolgenden Jahren weiter vermehren: 1458 wurden sie mit den Einkünften aus dem Dorf Kaulsdorf belehnt, und 1460 ließen sie sich von den Gebrüdern von Arnim die diesen in Schönow zustehenden Zinsen und Renten für 100 Rheinische Gulden verpfänden. Beide Brüder wurden 1474 von Kaiser Friedrich III. in den Reichsadelsstand erhoben.
Nach dem Tode Wilhelm Blankenfeldes wurde seinem
Sohn am 13. Februar 1475 ein Drittel der väterlichen Lehnsgüter
überantwortet. Seine Witwe, Katharina, 1415 in Berlin geboren,
war eine Tochter des 1426 zum Bürgermeister gewählten
Thomas Wins.
© Edition Luisenstadt, 1998
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