Altermann
von 1326 bis 1327, 1327 bis 1328
In den 14 Jahren, die zwischen dem Amtsantritt Peter von Lietzens und den vordem genannten Altermännern Johann Sohr und Johann von Rathenow liegen - die Stadtoberhäupter sind für diese Periode urkundlich nicht nachweisbar - hatten sich für Berlin und Cölln bedeutsame Ereignisse vollzogen. Der Doppelstadt war es bis 1317 gelungen, die Befreiung vom Vogteigericht (dem zuständigen landesherrlichen Gericht für alle Strafsachen mit Lebens- und Leibesstrafen, für Klagen um Grundeigentum und die Freiheit der Person) zu erhalten. Zuständig für alle Streit- und Straffälle, die Berliner und Cöllner Einwohner betrafen, war von nun an das städtische Gericht. Markgraf Woldemar verlieh den Städten außerdem das Recht, über markgräfliche Vasallen, die innerhalb des Stadtgebietes Straftaten begangen hatten, das Urteil zu sprechen. Auch für Juden - bislang der landesherrlichen Gerichtsbarkeit unterstellt - waren jetzt die Städte verantwortlich.
Auf die aus den Strafverfahren zu erwartenden Einnahmen verzichtete Woldemar mit der Übertragung der Gerichtsbarkeit indessen nicht. Zwei Drittel der Einkünfte aus der höheren, ein Drittel der Einkünfte aus der niederen Gerichtsbarkeit mußten an den Landesherrn abgeführt werden.
Im Januar 1319 überließ der Markgraf das Dorf Rosenfelde (das spätere Friedrichsfelde) Berlin und Cölln als gemeinschaftlichen Besitz.
Die nach dem Tode Woldemars 1319 einsetzenden und bis 1324 anhaltenden Erbfolgekriege veranlaßten die märkischen Städte, sich noch enger zusammenzuschließen, um Bedrohungen gemeinsam abzuwenden.
Zu einem folgenschweren Vorfall kam es 1325. König Ludwig IV., der Bayer, aus dem Hause Wittelsbach, hatte 1323 auf dem Reichstag zu Nürnberg durchgesetzt, daß sein Sohn Ludwig der Ältere Landesherr in der Mark wurde. Der römische Papst, in heftigen Auseinandersetzungen mit König Ludwig begriffen - letzterer wies päpstliche Einmischungen in innerdeutsche Belange zurück - bedrohte all diejenigen Bürger der Mark Brandenburg mit dem Kirchenbann, die den neuen Landesherrn anzuerkennen bereit waren. Empört über dieses Vorhaben erschlug und verbrannte am 6. August 1325 eine aufgebrachte Menge in Berlin den an diesem Tag in der Stadt weilenden Propst Nikolaus von Bernau, einen Parteigänger des Papstes. Die Papstkirche antwortete mit dem Bann, der 20 Jahre lang über Berlin und Cölln verhängt blieb. Erst 1345 kam ein Sühnevertrag mit für die Städte harten Bedingungen zustande. Berlin und Cölln mußten eine hohe Geldsumme zahlen, ein großes steinernes Sühnekreuz mit einer ewigen Lampe und einen Gedächtnisaltar in der Marienkirche errichten.
Ursprünglich befand sich das Kreuz in der Spandauer
Straße - am Ort der Untat. Erst später wurde es vor
der Marienkirche links des Eingangs aufgestellt. Nicht geklärt
ist bislang, ob es sich bei dem heute noch zu sehenden Kalksteinkreuz
um das Orginal aus dem 14. Jahrhundert oder - wie verschiedene
Historiker vermuten - um eine Nachbildung handelt.
© Edition Luisenstadt, 1998
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