Peter Garnkäufer



Bürgermeister
von 1445 bis 1446, 1449 bis 1450,
1451 bis 1452, 1453 bis 1454,
1455 bis 1456, 1457 bis 1458,
1459 bis 1460, 1461 bis 1462,
1463 bis 1464

Anläßlich der Überbringung von Neujahrsglückwünschen für Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn erwarben Bürgermeister Peter Garnkäufer und Wilhelm Blankenfelde (siehe daselbst) von diesem 1453 das Recht für den Berliner Rat, zukünftig Briefe mit rotem Wachs siegeln zu dürfen. Für Cölln findet sich das erste rote Siegel erst 1487.

In der ersten Amtsperiode Peter Garnkäufers kam es zu einer erneuten Judenverfolgung. Der Kurfürst, der den Juden erst 1440 ihre Rechte bestätigt hatte, ließ im Dezember 1446 sämtliche Juden in seinem Land gefangen nehmen, ihren Besitz einziehen und aus der Mark Brandenburg vertreiben. Der Grund hierfür ist nicht eindeutig zu klären. Es gibt Vermutungen, daß Anlaß entweder ein Befehl des Kaisers und des Papstes oder diesbezügliche Forderungen der Landstände war.Aber möglicherweise war Friedrich II. Eisenzahn selbst wegen der zunehmenden Verarmung vieler Juden an ihnen nicht mehr interessiert. Allerdings durften sie sich bereits ein Jahr später wieder in Brandenburg ansiedeln. Schutzbriefe jedoch erhielten sie nur für eine Frist von drei Jahren. Für deren Erneuerung mußten sie eine hohe Geldsumme zahlen.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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