* um 1335
Oberbürgermeister
von 1365 bis 1366, 1369 bis 1370,
1371 bis 1372, 1373 bis 1374,
1375 bis 1376, 1395 bis 1396
Nach Johannes von Blankenfelde, der 1294 das oberste Stadtamt innehatte, ist Peter, Sohn von Jacob Blankenfelde, der zweite Vertreter dieser berühmten Patrizierfamilie, der urkundlich nachweisbar in diese hohe Funktion gewählt wurde. Seine Besitztümer zeugten vom ungebrochenen Wohlstand dieses Geschlechts: Neben ländlichem Eigentum verfügte Peter Blankenfelde über Pacht- und Zinseinkünfte in Wartenberg, Rodensee, Groß Ziethen, Birkholz bei Bernau und Malchow. In Berlin nannte er ein Haus neben der Marienkirche und ein weiteres in der Spandauer Straße sein eigen. Insgesamt bezog 1375 die Familie Blankenfelde aus ihrem Lehnsbesitz in den Dörfern des Berliner Raums 12 Mark Silber. Eine Mark Silber entsprach nach den Wertangaben des im selben Jahr angelegten Brandenburger Landbuches 1,92 Tonnen Roggen oder Gerste bzw. 3,84 Tonnen Hafer oder 1,28 Tonnen Weizen.
Während der Amtszeit Peter Blankenfeldes wurde die Doppelstadt zweimal von Brandkatastrophen heimgesucht. Die erste von 1376 richtete vor allem in Cölln große Schäden an. Der Verdacht der Brandstiftung richtete sich gegen einen Pfarrer namens Nikolaus Hundewerper, der daraufhin vom Bischof von Brandenburg im Kloster Lehnin in "geistlicher Haft" gehalten wurde. Die zweite Feuersbrunst vom 10. und 11. August 1380 wütete vorwiegend in Berlin und vernichtete es fast vollständig. Kaum sechs Häuser sollen unversehrt geblieben sein. Tausende von Menschen kamen ums Leben. Den augenscheinlichen Brandstifter, Ritter Erich Falke auf Schloß Saarmund, mit dem Berlin wegen dessen willkürlicher Handhabung des Zolls zum Schaden der Stadt und ihres Handels in Fehde lag, ließ der Rat verfolgen und töten. Sein Haupt wurde auf dem damaligen Oderburger Tor zur Abschreckung und Warnung aufgesteckt.
Der finanzielle und materielle Schaden, den die Städte durch das Brandunglück erlitten, war so beträchtlich, daß sich Markgraf Sigismund, der seit 1378 die Mark regierte, veranlaßt sah, Berlin die Orbede, das heißt die jährlich von den Städten zu entrichtende Abgabe an den Landesherrn, für fünf Jahre, Cölln für drei Jahre zu erlassen. Die für den Wiederaufbau zu erbringenden Kosten belasteten Gemeinden und die einzelnen Einwohner so schwer, daß es zum offenen sozialen Konflikt zwischen dem patrizischen Rat und den gemeinen Bürgern kam, die nur geringes oder gar kein Vermögen besaßen. Überdies entstand zwischen Berlin und Cölln Streit über die Verteilung der Lasten - die Cöllner weigerten sich, für den Aufbau der niedergebrannten öffentlichen Gebäude in Berlin Geldmittel in der geforderten Höhe zu entrichten.
Angesichts der Notlage räumte der Rat den führenden Handwerkerinnungen - Bäckern, Fleischern, Schuh- und Tuchmachern, die sich als "Viergewerke" verbunden hatten und gegenüber anderen Zünften eine Vorrangstellung einnahmen - vorübergehend wieder mehr Mitsprache- und Zustimmungsrecht ein.
Trotz der angespannten Lage konnte der Berliner Rat 1387 die Pfandherrschaft über Burg und Stadt Köpenick, 1391 das Dorf Lichtenberg und im selben Jahr auch noch die höhere Gerichtsbarkeit von Thilo von Brügge, der diese 1345 von Markgraf Ludwig dem Älteren übertragen bekommen hatte, erwerben. Damit lag die vollständige Gerichtsbarkeit ausschließlich in Berliner Hand. Berlin bestimmte künftig allein über die Zusammensetzung des Gerichts, in seine Stadtkasse flossen die gesamten diesbezüglichen Einnahmen.
Am 2. Februar 1393 versammelten sich in Berlin Vertreter
von 21 märkischen Städten, um ein Verteidigungsbündnis
gegen das Raubritterunwesen, das unter der Herrschaft der Luxemburger
erneut stark zugenommen hatte, einzugehen. Für den gemeinsamen
Kampf wurde eine Landwehr aufgestellt, die sich aus Kontingenten
der einzelnen Städte zusammensetzte.
© Edition Luisenstadt, 1998
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