Johann von Rathenow


Altermann 1312Wappen von Rathenow

Nachweisbar ist die alte und begüterte Ratsfamilie von Rathenow bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts - sowohl in der Mark Brandenburg als auch in Mecklenburg. Hier wird ein Johannes de Rathenow als Ratsmitglied von Rostock vermerkt.

In Berlin selbst erscheint dieses Geschlecht zum erstenmal in der Person Johann von Rathenows, der 1312 zunächst Ratsmann war, im selben Jahr aber noch zum Altermann ernannt wurde.

Nach ihm hatten im Verlaufe von über einem Jahrhundert weitere sieben Angehörige dieser Familie das oberste Stadtamt inne, darunter auch seine Söhne Gerhard und Jacob.

Das Wohnhaus der von Rathenows befand sich im 14. Jahrhundert in der Spandauer Straße. Wie andere Patrizierfamilien besaßen sie ihre eigenen Siegel und Wappen.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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