Bürgermeister
von 1438 bis 1439, 1440 bis 1441,
1442 bis 1443
Johann Rathenow war der letzte Angehörige dieses alten Ratsgeschlechts, der das höchste Stadtamt innehatte. Vor ihm waren seit 1312 bereits sieben Bürgermeister aus dieser Familie hervorgegangen.
Als im Jahre 1442 Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn die seit 1432 vereinigten Städte Berlin und Cölln nach vorangegangenen Auseinandersetzungen zwischen gemeiner Bürgerschaft und patrizischem Rat auf Forderung der ersteren wieder trennte (siehe Henning Strohband, Amtsantritt 1401), bestätigte er Johann Rathenow, der vordem schon Bürgermeister gewesen war, und Augustin Völker als neue Stadtoberhäupter Berlins. Für Cölln wurde von ihm Jacob Tiedicke eingesetzt.
Wegen ihrer Beteiligung am Aufstand gegen den Kurfürsten 1447/48 ("Berliner Unwillen") entgingen auch die Mitglieder der Familie Rathenow dem Spandauer Strafgericht nicht. Johann sowie seine Vettern Sigmund und Paul wurden zum Verlust ihrer Lehen sowie zu 700 Gulden Geldstrafe verurteilt.
Die Vermögenslage Johann Rathenows scheint im Vergleich mit seinen Vorfahren nicht mehr so günstig gewesen zu sein. Bereits Mitte der 30er Jahre sah er sich genötigt, Teile seiner Besitzungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Die verhängte Strafe verschärfte seine Situation noch. Seine Existenzgrundlage wäre wohl völlig in Frage gestellt worden, hätte er nicht einen Teil seiner 1448 eingezogenen Lehen nach einer gewissen Zeit zurückerhalten.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts spielten die Rathenows
in Berlin bereits keine wesentliche Rolle mehr.
© Edition Luisenstadt, 1998
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