Johann Lange


Altermann
von 1327 bis 1328

Johann Lange trat die Nachfolge von Nikolaus von Asperstedt an und stand Berlin ein Jahr mit Peter von Lietzen vor. In seine nur einjährige Amtsperiode fiel die am 2. Juni 1328 von Markgraf Ludwig dem Älteren, dem ersten Landesherrn der Mark Brandenburg aus dem bayrischen Haus der Wittelsbacher, für Berlin und Cölln verfügte Befreiung von allen ungerechten Zöllen zu Wasser und zu Lande. Ludwig bestätigte ihnen überdies für ihre ihm gegenüber bewiesene Liebe und Treue (die Doppelstadt stand in den Auseinandersetzungen zwischen dem bayrischen Königshaus und dem römischen Papst auf Seiten des ersteren - siehe auch Altermann Peter von Lietzen, Amtsantritt 1326) alle bislang erworbenen Rechte, inbegriffen das Recht, mit anderen Städten Bündnisse einzugehen. Die in der Zeit des Interregnums - das nach dem Ableben Markgraf Woldemars 1319 eingesetzt hatte -angelegten Festungen und Raubritterburgen sollten, so versprach der neue Landesherr, mit Hilfe anderer märkischer Städte wieder abgerissen werden.

 

© Edition Luisenstadt, 1998
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