Altermann
von 1327 bis 1328
Johann Lange trat die Nachfolge von Nikolaus von
Asperstedt an und stand Berlin ein Jahr mit Peter von Lietzen
vor. In seine nur einjährige Amtsperiode fiel die am 2. Juni
1328 von Markgraf Ludwig dem Älteren, dem ersten Landesherrn
der Mark Brandenburg aus dem bayrischen Haus der Wittelsbacher,
für Berlin und Cölln verfügte Befreiung von allen
ungerechten Zöllen zu Wasser und zu Lande. Ludwig bestätigte
ihnen überdies für ihre ihm gegenüber bewiesene
Liebe und Treue (die Doppelstadt stand in den Auseinandersetzungen
zwischen dem bayrischen Königshaus und dem römischen
Papst auf Seiten des ersteren - siehe auch Altermann Peter von
Lietzen, Amtsantritt 1326) alle bislang erworbenen Rechte, inbegriffen
das Recht, mit anderen Städten Bündnisse einzugehen.
Die in der Zeit des Interregnums - das nach dem Ableben Markgraf
Woldemars 1319 eingesetzt hatte -angelegten Festungen und Raubritterburgen
sollten, so versprach der neue Landesherr, mit Hilfe anderer märkischer
Städte wieder abgerissen werden.
© Edition Luisenstadt, 1998
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